CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Widmann-Mauz: Künast handelt übereilt
bei der Verbraucherinformation
Berlin (ots)
Zur 1. Lesung des Bundesregierungsentwurfs eines Verbraucherinformationsgesetzes im Bundestag erklärt die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz MdB:
Die Eile, mit der Frau Künast versucht, das Verbraucherinformationsgesetz durchzudrücken, ist der Sache vollkommen unangemessen. Offensichtlich braucht sie noch einen Erfolg vor Ende der Legislaturperiode.
Die Begründung, mit der das Gesetz von der Bundesregierung für besonders eilbedürftig erklärt wurde, ist fadenscheinig. Die Begründung lautet, dass die Voraussetzungen für die Verbraucherinformation im Bereich Lebensmittel und Bedarfsgegenstände schnellstmöglich verbessert werden sollen. Damit wurden erhebliche Fristverkürzungen im Gesetzgebungsverfahren möglich. Es kommt jedoch bei einem so umfassenden Thema nicht auf eine möglichst eilige Änderung bestehender, zum Teil grundsätzlicher Regelungen an, sondern darauf, dass die Regelungen effektiv und praxisgerecht für Verbraucher, Wirtschaft und Behörden sind.
Davon ist der Gesetzesentwurf weit entfernt. Nach wie vor fehlt es zum Beispiel an präzisen Eingriffsvoraussetzungen des behördlichen Informationsrechts. Nach wie vor sind Haftungsfragen ungeklärt, Art und Ausmaß sowie Kosten der behördlichen Informationspflicht ungeregelt. Auch sind Dienstleistungen und andere Produkte wie elektronische Geräte, z.B. Handys, nicht von dem geplanten Gesetz erfasst. Überdies fehlt die Regelung eines Auskunftsanspruchs gegenüber Unternehmen. Das Gesetz kann damit insgesamt für manche Bereiche wettbewerbsverzerrend wirken, es wirkt wie aus der Luft gegriffen und hat nichts mit der Wirklichkeit des europäischen Wirtschaftsraumes zu tun.
So schützt man die Verbraucher nicht, so gefährdet man die Wirtschaft und hilft den Verbrauchern nicht weiter.
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