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Widmann-Mauz: Künast handelt übereilt bei der Verbraucherinformation

Berlin (ots)

Zur 1. Lesung des Bundesregierungsentwurfs eines
Verbraucherinformationsgesetzes im Bundestag erklärt die
Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette
Widmann-Mauz MdB:
Die Eile, mit der Frau Künast versucht, das
Verbraucherinformationsgesetz durchzudrücken, ist der Sache
vollkommen unangemessen. Offensichtlich braucht sie noch einen Erfolg
vor Ende der Legislaturperiode.
Die Begründung, mit der das Gesetz von der Bundesregierung für
besonders eilbedürftig erklärt wurde, ist fadenscheinig. Die
Begründung lautet, dass die Voraussetzungen für die
Verbraucherinformation im Bereich Lebensmittel und Bedarfsgegenstände
schnellstmöglich verbessert werden sollen. Damit wurden erhebliche
Fristverkürzungen im Gesetzgebungsverfahren möglich. Es kommt jedoch
bei einem so umfassenden Thema nicht auf eine möglichst eilige
Änderung bestehender, zum Teil grundsätzlicher Regelungen an, sondern
darauf, dass die Regelungen effektiv und praxisgerecht für
Verbraucher, Wirtschaft und Behörden sind.
Davon ist der Gesetzesentwurf weit entfernt. Nach wie vor fehlt es
zum Beispiel an präzisen Eingriffsvoraussetzungen des behördlichen
Informationsrechts. Nach wie vor sind Haftungsfragen ungeklärt, Art
und Ausmaß sowie Kosten der behördlichen Informationspflicht
ungeregelt. Auch sind Dienstleistungen und andere Produkte wie
elektronische Geräte, z.B. Handys, nicht von dem geplanten Gesetz
erfasst. Überdies fehlt die Regelung eines Auskunftsanspruchs
gegenüber Unternehmen. Das Gesetz kann damit insgesamt für manche
Bereiche wettbewerbsverzerrend wirken, es wirkt wie aus der Luft
gegriffen und hat nichts mit der Wirklichkeit des europäischen
Wirtschaftsraumes zu tun.
So schützt man die Verbraucher nicht, so gefährdet man die
Wirtschaft und hilft den Verbrauchern nicht weiter.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
E -Mail: fraktion@cducsu.de

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