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Eichhorn: Kindererziehung und Beruf sind gleichwertig

Berlin (ots)

Anlässlich des Beschlusses des
Bundesverfassungsgerichts vom 05. Februar 2002 - 1 BvR 105/95 u. a.
zur Berechnung des nachehelichen Unterhalts erklärt die Vorsitzende
der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB:
Das Bundesverfassungsgericht hat endlich anerkannt dass
Kindererziehung, Hausarbeit und Erwerbstätigkeit gleichberechtigt
nebeneinander stehen. Dies ist ein großer Sieg für die Anerkennung
der Familienarbeit. Endlich gibt es einen gleichberechtigten Anspruch
von Mann und Frau auf Teilhabe am gemeinsam Erwirtschafteten während
und nach der Ehe.
Ehegatten sollen selbst bestimmen können, wie sie Kindererziehung
und Haushaltsführung in ihrer Ehe aufteilen. Konsequent ist es
deshalb, die gemeinsamen ehelichen Arbeits- und Aufgabenzuweisungen
als gleichwertig zu betrachten.
Dies entspricht den grundlegenden Aussagen der Familienoffensive
der CDU und CSU "Faire Politik für Familien". Darin heißt es: "Mütter
oder Väter, die auf eine eigene Erwerbstätigkeit zugunsten ihrer
Familie verzichten und sich dafür in Bereichen einschränken, die für
andere selbstverständlich sind, entscheiden sich für eine Lebensform,
die unsere Anerkennung und Unterstützung verdient.
   Die nunmehr erfolgte unterhaltsrechtliche Unterstützung solcher
Frauen und Männer begrüßen wir ausdrücklich. Denn Sie trägt dem von
uns unterstützten Prinzip der Wahlfreiheit Rechnung.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
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