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CDU/CSU-Bundestagsfraktion: Eichhorn: Jugendschutz bei Bundesregierung letztrangig

Berlin (ots)

Anlässlich der Ankündigung der Bundesregierung, den
Kauf von Automaten-Zigaretten nur noch gegen Altersnachweis zu
gestatten, erklärt die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Familie,
Senioren, Frauen und Jugend der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Maria
Eichhorn MdB:
Nachdem die Bundesregierung zu Beginn ihrer Regierungszeit
vollmundig versprochen hatte, den Jugendschutz und Jugendmedienschutz
zu reformieren, droht nun eine kleckerweise Novellierung des
Jugendschutzgesetzes. Nachdem man sich mit den Ländern immer noch
nicht über den Jugendmedienschutz einigen konnte, gerät auch die
Novellierung des Jugendschutzes zur Farce. Das seit November 2001
existierende Eckpunktepapier ist noch immer nicht mit den Ländern
abgestimmt.
Automaten-Zigaretten sollen künftig nur noch gegen Altersnachweis
verkauft werden dürfen. Die Umsetzung dieser seit langem erhobenen
Forderung hat Jahre gedauert. Das Problem aber ist, dass nur ca. 30 %
aller Zigaretten am Automaten gekauft werden.  Bei 142, 5 Milliarden
produzierten und für 19, 9 Milliarden Euro verkauften Zigaretten im
Jahre 2001 wären dies allein im vergangenen Jahr ca. 42, 75
Milliarden für 5, 97 Milliarden Euro an Automaten verkaufte
Zigaretten. Zu dem erheblichen Suchtrisiko für Kinder und Jugendliche
kommt ein erhebliches Verschuldensrisiko hinzu.
Ein generelles Abgabeverbot für Zigaretten an Kinder unter 16
Jahren, auch außerhalb der sog. Öffentlichkeit, ist dringend
erforderlich. Solange zwar der Konsum, nicht aber jedwede Abgabe
reglementiert ist, werden sich keine suchtverhindernden und
-mindernden Erfolge bei Kindern und Jugendlichen erzielen lassen.
Angesichts des starken Konsumverhaltens der 13 - 18 jährigen in
Bezug auf Zigaretten sind über den Automatenzugang hinaus
ausreichende Zugangshemmnisse aufzubauen.
Dazu müssen die Kontrollen zur Einhaltung des JÖSchG verstärkt
werden. So müssen die zigarettenverkaufenden Tankstellen stärker
daraufhin überprüft werden, ob die Regelungen des JÖSchG eingehalten
werden. Das Arbeitspapier des Ministeriums lässt dazu alle Fragen
offen und bedient sich der herkömmlichen, unwirksamen Kontrollmittel.
Soll der Konsum von nikotinhaltigen Suchtmitteln wirksam
verhindert werden, muss dringend ein umfangreiches Präventionskonzept
vorgelegt werden. Eltern, Miterzieher und die Öffentlichkeit müssen
darauf vorbereitet sein, dass sich Kinder unter 16 Jahren die nunmehr
erforderlichen Chipkarten auf anderem Wege besorgen werden und so an
die Zigaretten kommen.
Auch die Kinowerbung für Tabak und Alkohol bei Filmen, die für
Kinder unter 16 Jahren zugelassen sind, bedarf einer einschränkenden
Regelung. 
Der Forderung des 11. Kinder- und Jugendberichtes, dass sich ein
moderner Jugendschutz zunehmend vom Repressionsgedanken lösen muss,
und als Angebots- und Fördergesetz neu konzipiert wird, entsprechen
die Vorstellungen von Rot-Grün nicht.
Vielmehr müssen Kompetenzen vermittelt und gefördert werden, mit
Suchtrisiken umzugehen. Es sind jedoch nicht nur repressive Methoden
vorzusehen und zu unterstützen. Zuallererst müssen genügend geeignete
präventive Maßnahmen ergriffen werden, z. B. durch Beachtung der
Signalwirkung klarer Regelungen. Suchtprävention muss dabei die
Kinderbetreuungseinrichtungen, die Miterzieher und die Eltern
einbeziehen.
Wichtig bleibt die Förderung der Medienkompetenz. Jugendliche,
Eltern und Erzieher müssen in der Lage sein, bestimmte
Wertvorstellungen und Menschenbilder, die durch Medien vermittelt
werden, kritisch einzuordnen.
Die Stärkung der Medienkompetenz darf die Verantwortung von
Veranstaltern und Anbietern nicht ersetzen. Ein wirksamer Kinder- und
Jugendschutz ist nur möglich, wenn Eltern, Erzieher, Industrie und
Veranstalter zusammenarbeiten. Gefordert ist dazu eine
Medienpädagogik, die sich als erzieherischer Jugendschutz versteht.
Dem wird die Novellierung des Jugendschutzes durch Rot-Grün nicht
gerecht.
www.cducsu.de

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
E -Mail: fraktion@cducsu.de

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