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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Lohmann/Kors: Hospizförderung darf Ehrenamt nicht zerstören!

Berlin (ots)

Anlässlich der heutigen Anhörung des Gesetzentwurfs
des Bundesrates zur Förderung ambulanter Hospizdienste erklären der
gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Wolfgang Lohmann MdB und die zuständige Berichterstatterin Eva-Maria
Kors MdB:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützt die Intention des
Bundesratsentwurfs, ambulante Hospizarbeit durch einen angemessenen
Personalzuschuss zu fördern. Die in über 1000 ambulanten
Hospizdiensten in Deutschland vor allem ehrenamtlich engagierten
Bürgerinnen und Bürger leisten einen überaus wertvollen und
unverzichtbaren Beitrag. Die Sterbebegleitung ist eine wichtige
gesamtgesellschaftliche Aufgabe, deren Bedeutung in Zukunft noch
wachsen wird.
Bei der Flankierung der ehrenamtlich Tätigen durch hauptamtliche
Fachkräfte fordern die Hospizdienste finanzielle Unterstützung. Die
Fachkräfte sollen entsprechend den Vorstellungen der Verbände vor
allem die qualifizierte soziale Beratung, die Vernetzung bestehender
Strukturen in der Sterbebegleitung sowie die Gewinnung, Schulung und
Betreuung der Ehrenamtlichen gewährleisten.
Die angestrebte Schaffung entsprechender gesetzlicher
Rahmenbedingungen darf jedoch nach Auffassung der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion nicht dazu führen, dass der ehrenamtliche
Charakter der ambulanten Hospizarbeit verloren geht. Dies entspricht
auch den Forderungen der Verbände. Der Gesetzentwurf des Bundesrates
lässt ebenso wie die Vorschläge der Regierungsfraktionen eine klare
Abgrenzung zwischen der Förderung Ambulanter Hospizdienste (AHD) und
Ambulanter Hospizdienste mit palliativer Beratungsleistung (AHPB)
vermissen. Dies könnte dazu führen, dass Ambulante Hospizdienste ohne
palliative Beratungsleistung von der Förderung zumindest teilweise
ausgeschlossen sind und letztlich der Hospizbewegung der Grundstein -
die Ehrenamtlichkeit - genommen wird. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion
fordert daher die Klarstellung des Gesetzentwurfs dahingehend, dass
auch ambulante Hospizdienste, die keine palliative Beratung anbieten,
förderungswürdig sind. Nur so kann der ehrenamtliche Charakter der
Hospizbewegung auf Dauer gesichert werden.
Darüber hinaus beinhaltet die zur Sicherung der Arbeit eines
ambulanten Hospizdienstes erforderliche Fachlichkeit insbesondere
auch kommunikative und psychosoziale Kompetenzen in den Bereichen
Gesundheits- und Sozialwesen, Sterben, Tod und Trauer
berücksichtigen. Sie setzt ferner Gruppen- und Leitungserfahrung
insbesondere im Umgang mit Ehrenamtlichen voraus. Im Gegensatz zu den
Vorschlägen der Regierungskoalitionen engt der Bundesratsentwurf die
Anforderung an die Qualifizierung der zu fördernden Personen nicht
auf die schmerztherapeutische und palliativmedizinische Versorgung
Sterbender ein und stärkt damit die Förderung der ehrenamtlichen
Strukturen der Hospizbewegung. Davon unabhängig muss die
palliativmedizinischer Betreuung durch speziell ausgebildete
Fachkräfte sichergestellt und entsprechend finanziert werden.
Der Gesetzentwurf des Bundesrates bedarf des weiteren einer
Klarstellung, dass auch die Sterbebegleitung in Einrichtungen der
Altenpflege möglich ist und das auch Länder und Kommunen sich
weiterhin an der Finanzierung ambulanter Hospizarbeit zu beteiligen
haben.
Grundsätzlich lässt sich festhalten: Das eklatante Defizit in der
Versorgung mit palliativer Beratung und Betreuung in Deutschland wird
sich auch nicht mit den vorliegenden Entwürfen sowohl des Bundesrates
als auch der Regierungskoalitionen auflösen lassen. Vielmehr ist zu
befürchten, dass es durch diese gesetzlichen Regelungen zu
überzogenen und unrealistischen Ansprüchen und Forderungen an die
Hospizbewegung kommen wird, die Ehrenamtliche so nicht leisten können
und sollen.
Unabhängig von der Förderung ambulanter Hospizdienste ist es für
die CDU/CSU-Fraktion ein wichtiges Anliegen, die gem. § 39 a SGB V
vorgeschriebene Mindesthöhe des Kassenzuschusses bei stationären
Hospizen deutlich zu erhöhen.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert daher eine umfassende und
genaue Bestandsaufnahme und Beratung dieses Themas, an deren Ende
eine schlüssige Konzeption für die Arbeit der Hospizdienste in
Deutschland stehen muss. Das Vorgehen der Regierungsfraktionen
jedenfalls, kurzfristig und zusammenhanglos Änderungsanträge im
sogenannten Pflege-Leistungsverbesserungsgesetz ohne ausführliche
parlamentarischen Beratung unterzubringen, wird dem Anliegen der
Hospizbewegung nicht gerecht!

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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