CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Widmann-Mauz: Einstiegsgeld hilft Frauen
aus der Sozialhilfe!
Berlin (ots)
Zu den erfolgreichen Praxistests des Modells "Einstiegsgeld" für Sozialhilfeempfängerinnen und - empfänger in Baden-Württemberg erklärt die Vorsitzende der Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz MdB:
Die Union zeigt der Bundesregierung mit dem Sofort-Programm für den Arbeitsmarkt den Weg aus der vermeintlichen Sackgasse "Sozialhilfe".
Die Kompetenz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf dem Feld der Arbeitsmarktpolitik ist in der letzten Woche durch die ersten Ergebnisse des Modells "Einstiegsgeld" durch die CDU-geführte Landesregierung in Baden-Württemberg wieder einmal bestätigt worden:
Im Sofort-Programm für den Arbeitsmarkt der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist ein Einstiegsgeld für Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger vorgesehen, das mittels verringerter Einkommensanrechnung auf die Sozialhilfe zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit motivieren soll.
Die ersten Erfahrungen der Landesregierung Baden-Württemberg mit dem Modell "Einstiegsgeld" sind vielversprechend. Nach nur 15 Monaten Laufzeit konnte Landessozialminister Repnik in der letzten Woche ein beachtliches Zwischenergebnis aus acht Modellkreisen bekanntgeben: 496 langzeitarbeitslose Sozialhilfeempfänger haben eine Beschäftigung aufgenommen, davon waren 77 Prozent Frauen und 58 Prozent Alleinerziehende.
Damit ist klar: Das Einstiegsgeld ist ein effizenter Schritt, um Frauen dauerhaft aus der Sozialhilfe zu holen!
Das Sofort-Programm für den Arbeitsmarkt der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sieht ebenso wie das baden-württembergische Einstiegsgeld vor, dass langzeitarbeitslosen Sozialhilfeempfängern, die auf eigene Initiative eine Erwerbstätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt aufnehmen, befristet auf ein Jahr bis zur Hälfte des Hinzuverdienstes nicht auf die Sozialhilfe angerechnet wird. Nach dem Bundessozialhilfegesetz ist das bei der Berechnung der ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt anrechnungsfreie Erwerbseinkommen auf monatlich 280 Mark (in Sonderfällen bis 375 Mark) begrenzt. Jede darüber hinaus verdiente Mark wird voll von der Sozialhilfe abgezogen, d. h. dass bislang schlicht der Anreiz für Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger fehlt, auch einen Arbeitsplatz anzunehmen, der zwar mit einem relativ niedrigen Einkommen verknüpft ist, aber dennoch die Möglichkeit zu einem beruflichen Wiedereinstieg bietet.
Gerade für Frauen ist diese Arbeitsmarktpolitik der Union Ansporn und Chance zugleich. Denn vor allem alleinerziehende Frauen sind in den ersten Lebensjahren eines Kindes schnell auf staatliche Unterstützung angewiesen. Um eine langfristige Sozialhilfeabhängigkeit von Frauen zu vermeiden, ist das Einstiegsgeld ein geeigneter Weg, um die Motivation zu wecken, zumindest wieder einer Teilzeittätigkeit nachzugehen.
Ganz nach dem Grundsatz: Arbeit lohnt sich wieder!
Vor allem auch im Hinblick auf die Wichtigkeit, beruflich den Anschluss zu halten, um später, wenn die Kinder größer sind, wieder voll arbeiten zu können, stellt das Einstiegsgeld für Frauen einen wichtigen arbeitsmarktpolitischen Schritt dar.
Die Koppelung der familienpolitischen und arbeitsmarktpolitischen Konzepte der Union sind für Frauen und Männer eine große Chance zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, eine Chance, die viele junge Frauen und Männer wieder dazu bewegen wird, sich für eine Familie zu entscheiden.
Hier zeigen sich die der Union ureigenen Kompetenzen in der Familien-, Arbeits- und Wirtschaftspolitik. Frauenministerin Bergmann und Arbeitsminister Riester sind aufgerufen, aus diesen Erfolgen unionsgeführter Länder zu lernen und diese Konzepte endlich bundesweit umzusetzen!
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