Alle Storys
Folgen
Keine Story von CDU/CSU - Bundestagsfraktion mehr verpassen.

CDU/CSU - Bundestagsfraktion

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Seehofer: Sofort-Programm für den Arbeitsmarkt

Berlin (ots)

Der Stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Horst Seehofer MdB, erklärt:
Die wirtschaftliche Lage in Deutschland hat sich in den letzten
Monaten in Besorgnis erregendem Tempo verschlechtert. Trotz lahmender
Konjunktur und angespannter Beschäftigungslage vermittelt die
Bundesregierung keine Ideen, neue Wachstumskräfte zu entfalten und
die Arbeitslosigkeit zurückzuführen. Sie wirkt wie ausgebrannt.
Ein Schlüssel zur Umkehr des negativen Trends liegt in der
Arbeitsmarktpolitik, die in vielen Fällen wie eine
Beschäftigungsbremse wirkt. Eine Politik der kleinen Schritte reicht
nicht mehr aus. Dringend erforderlich ist eine Generalrevision der
deutschen Arbeitsmarktordnung. Besonders die hohe Arbeitslosenzahl
unter den gering qualifizierten Arbeitnehmern erfordert neue Wege in
der Arbeitsmarktpolitik und niedrigere Lohnnebenkosten.
Mit folgendem Sofortprogramm für den Arbeitsmarkt kann die
Arbeitslosigkeit in Deutschland nachhaltig bekämpft werden:
  • Bundesweit und flächendeckend müssen finanzielle Anreize zur Arbeitsaufnahme im Niedriglohnbereich eingeführt werden. Kombilöhne, Einstiegsgelder und Sozialversicherungszuschüsse sind dafür geeignete Instrumente.
  • Die Wirksamkeit arbeitsmarktpolitischer Instrumente muss deutlich verbessert werden. Die Finanzmittel der Arbeitslosenversicherung müssen zunehmend dort eingesetzt werden, wo sie am wirksamsten sind.
  • Die Ablehnung eines Arbeitsangebotes oder einer Qualifizierungsmaßnahme muss konsequent zum Verlust des Anspruchs auf soziale Leistungen führen. Ausnahmen gelten für Personen, die krank oder erwerbsunfähig sind bzw. aus sonstigen Gründen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen können (z.B. wegen Kindererziehung).
  • Die Senkung des Beitrages zur Arbeitslosenversicherung um 1%-Punkt ist überfällig. Sie muss in zwei Stufen zu je 0,5%-Punkten zum 1. Januar 2002 und zum 1. Januar 2003 erfolgen.
  • Die Arbeitsmarktpolitik muss sachgerecht finanziert werden. Der Bund wälzt zunehmend gesamtgesellschaftliche Aufgaben auf die Solidargemeinschaft der Arbeitslosenversicherung ab und belastet damit die Lohnnebenkosten.
Das Sofortprogramm weitet Beschäftigung deutlich aus und hilft vor
allem den Arbeitslosen mit Handicaps. Diese Strukturreform ist für
die Entwicklung des Arbeitsmarktes auf Dauer wichtiger als der
Konjunkturverlauf. Die Öffentlichen Haushalte werden insgesamt um 14
Mrd. DM entlastet. Zudem führt die demographische Entwicklung im
nächsten Jahr zu einer Entlastung der Bundesanstalt für Arbeit von
1,9 Mrd. DM und des Bundes von 1,5 Mrd. DM (209.000 Erwerbspersonen
weniger).
Die Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrages entlastet
Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen und setzt ein deutliches
Zeichen für die Senkung der Lohnnebenkosten. Dies führt wiederum
mittelfristig zu mehr Beschäftigung (mehr als 100.000 Arbeitsplätze).
1. Einführung von Kombilöhnen etc.
Kombilohn für Arbeitslosengeldempfänger: Der Kombilohn gilt für
Arbeitslose, die eine niedrig entlohnte Arbeit aufnehmen. Wird ein
Einkommen bezogen, das unterhalb des bisherigen Arbeitslosengeldes
liegt, wird das Einkommen bis zur Höhe des bisherigen
Arbeitslosengeldes plus einem Zuschlag von bis zu 10% aufgestockt.
Kombilohn für Arbeitslosenhilfeempfänger: Bezieher von
Arbeitslosenhilfe, die eine sozialversicherungspflichtige
Beschäftigung aufnehmen, sollen einen Zuschuss erhalten. Der Zuschuss
soll so bemessen werden, dass der Arbeitslosenhilfeempfänger ein
Nettoeinkommen erreicht, welches zusammen mit dem regulären Einkommen
um 20%-Punkte über dem Leistungssatz seiner vormals bezogenen
Arbeitslosenhilfe liegt.
Einstiegsgeld für Sozialhilfeempfänger: Ziel des Ansatzes ist es,
langzeitarbeitslose Sozialhilfeempfänger mittels verringerter
Einkommensanrechnung auf die Sozialhilfe zur Aufnahme einer
Erwerbstätigkeit zu motivieren. Für einen bestimmten Zeitraum (z.B. 1
Jahr) soll langzeitarbeitslosen Sozialhilfeempfängern bis zu 50% vom
Nettoeinkommen freigelassen werden.
Zuschuss zu den Sozialversicherungsbeiträgen: Arbeitslose, die
eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einem
Bruttoverdienst von mindestens 630 DM aufnehmen, erhalten für einen
bestimmten Zeitraum (z.B. 18 Monate) in Abhängigkeit vom
Bruttoeinkommen einen Zuschuss zu den Sozialversicherungsbeiträgen
(Alleinstehende bis zu einem Einkommen von 1.575 DM und Verheiratete
bis zu einem Einkommen von 3.150 DM, jeweils degressiv gestaffelt).
Es ist besser die Arbeitsaufnahme zu fördern, als Arbeitslosigkeit
zu finanzieren. Wenn nur jede zehnte der 1,6 Mio. offenen Stellen mit
Hilfe der verschiedenen Modelle besetzt wird, können rd. 160.000
Arbeitslose in Beschäftigung gebracht werden.
Auch bei der Schaffung von Arbeitsplätzen für Sozialhilfeempfänger
ist im letzten Jahr eine deutliche Ausweitung gelungen: Die
Sozialämter haben die Beschäftigung von Hilfeempfängern noch einmal
deutlich - und zwar um 34%! - erhöht. Insgesamt waren im Jahr 2000
rd. 403.000 Hilfeempfänger im Rahmen der Hilfe zur Arbeit
beschäftigt.
2. Arbeitsmarktpolitik wirksamer gestalten
Die traditionellen Arbeitsbeschaffungs- bzw.
Strukturanpassungsmaßnahmen haben nur eine stark eingeschränkte
Wirksamkeit. Lediglich 42% bzw. 53% der Teilnehmer sind ein halbes
Jahr nach Abschluss der Maßnahme nicht mehr arbeitslos.
Eingliederungszuschüsse haben sich als erfolgreicher und
kostengünstiger erwiesen. Rund 85% der Teilnehmer konnten hier in den
allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt werden, wenn die
Beschäftigungssubvention mit geeigneten Ausbildungsmaßnahmen
flankiert wird. Auch internationale Erfahrungen bestätigen dies. Es
muss deshalb angestrebt werden, das 20% der Arbeitsbeschaffungs- und
Strukturanpassungsmaßnahmen in Eingliederungszuschüsse umgelenkt
werden.
Auch die Wirksamkeit der einzelnen Maßnahmen muss erhöht werden.
Erforderlich ist eine intensive Betreuung und Beratung und ein auf
den Einzelfall zugeschnittenes Hilfeangebot. Vor allem ist es
notwendig, die starren Reglementierungen bei der Durchführung der
Maßnahmen zu lockern und den Handlungsspielraum der
arbeitsmarktpolitischen Akteure vor Ort zu erweitern. Das Spektrum
des Förderinstrumentariums muss gestrafft, die Zugangsbedingungen
flexibler gestaltet und die einzelnen Instrumente müssen besser
miteinander verzahnt werden. Wenn bei den traditionellen Instrumenten
der Arbeitsmarktpolitik die Eingliederungsquote um 10% erhöht wird,
sinkt die Zahl der Arbeitslosen um mehr als 100.000.
Eine Reduzierung der Dauer der durchschnittlichen Arbeitslosigkeit
um 1,5 Wochen (von 33,5 auf 32,0) würde die Zahl der Arbeitslosen um
rd. 150.000 reduzieren und damit die Bundesanstalt um rd. 2 Mrd. DM
und den Bund rd. 1,6 Mrd. DM entlasten. Dieses Ziel ist angesichts
von 1,6 Mio. offenen Stellen durch intensivere Vermittlungsbemühungen
zu erreichen. Dazu müssen mehr Mitarbeiter der Bundesanstalt für die
Vermittlung von Arbeitslosen eingesetzt werden und die Einschaltung
von Dritten bei der Vermittlung von Arbeitslosen ausgebaut werden.
Die Arbeitslosen selbst müssen zu einer aktiven Mitwirkung
verpflichtet werden. Die Meldepflicht für Arbeitslose muss wieder
eingeführt werden, da nur ein regelmäßiger Kontakt mit dem Arbeitsamt
eine zügige Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt ermöglicht.
Das Angebot finanzieller Anreize für die Arbeitsaufnahme und
verbesserter Hilfeangebote für Arbeitslose rechtfertigt Sanktionen
bei Arbeitsverweigerung oder Ablehnung einer Qualifizierungsmaßnahme.
Der Hilfeempfänger verliert in diesem Falle seinen Anspruch auf die
Leistung. Die Annahme einer angebotenen Beschäftigung oder
Qualifizierungsmaßnahme wird zur Anspruchsvoraussetzung für soziale
Leistungen. Ausnahmen gibt es für Kranke, Erwerbsunfähige oder
Personen, die aus sonstigen Gründen dem Arbeitsmarkt nicht zur
Verfügung stehen können (z.B. wegen der Erziehung eines Kindes).
Sofern ein Sozialhilfebedarf vorliegt, wird nur noch das
verfassungsrechtlich notwendige Existenzminimum, das spürbar unter
den Sozialhilfesätzen liegt, gewährt.
3. Sachgerechte Finanzierung der Arbeitsmarktpolitik
Die Bundesregierung hat sich systematisch aus der Finanzierung
gesamtgesellschaftlicher Aufgaben in der Arbeitsmarktpolitik
zurückgezogen und damit die Arbeitslosenversicherung , also die
Lohnnebenkosten belastet. Statt den Beitragssatz zu senken, werden
den Beitragszahlern zusätzliche finanzielle Lasten aufgebürdet.
Die Kosten für das Sofortprogramm zur Bekämpfung der
Jugendarbeitslosigkeit mit 1,4 Mrd. DM werden ebenso auf die
Beitragszahler abgewälzt wie die Kosten für die Beschäftigungshilfen
für Langzeitarbeitslose (rd. 0,75 Mrd. DM) und die für verschiedene
Strukturanpassungsmaßnahmen (rd. 1,7 Mrd. DM). Damit werden den
Beitragszahlern zusätzlich Lasten in Höhe von 3,85 Mrd. DM
aufgebürdet.
Der Bund muss sich zukünftig wieder stärker als bislang an der
Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben in der
Arbeitsmarktpolitik engagieren. Konkret sind die beiden
Sonderprogramme des Bundes und die Strukturanpassungsmaßnahmen
vollständig aus Steuermitteln zu finanzieren. Dies würde die BA um
rd. 3,85 Mrd. DM entlasten. Die Mehrbelastungen des Bundes werden
durch die oben dargestellten Einsparungen an anderer Stelle
kompensiert.
Maßnahme                         Entlastung in Mrd. DM
                                    BA    Bund    Sonstige* Insgesamt
   Demographische Entwicklung       1,9     1,5        -        3,4
   Einführung von Kombilohnmodellen 2,1      -        2,1       4,2
Wirksamere Arbeitsmarktpolitik
   * Umschichtung der Mittel        0,5      -         -        0,5
   * Wirksamere Arbeitsmarktpolitik 1,3     1,1       1,3       3,7
   * Intensivierung der Vermittlung 2,0     1,6       2,0       5,6
Sachgerechte Finanzierung 
   * Jugendprogramm                 1,4    - 1,4        -         0
   * Langzeitarbeitslosenprogramm   0,75   - 0,75       -         0
   * Strukturanpassungs-maßnahmen   1,7    - 1,7        -         0
Entlastung insgesamt            11,65     0,35      5,4       17,4
*: Länder, Gemeinden, Rentenversicherung, Krankenversicherung,
Pflegeversicherung

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Weitere Storys: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
  • 26.07.2001 – 12:59

    CDU/CSU-Bundestagsfraktion / Doss: Senkung der Lohnnebenkosten ist nicht "zweitrangig"!

    Berlin (ots) - Zu den jüngsten Äußerungen von Gesundheitsministerin Schmidt zur Entwicklung der Lohnnebenkosten erklärt der mittelstandspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. h.c. Hansjürgen Doss MdB: Wer wie Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt die Rückführung der Sozialbeiträge auf unter 40 % als "zweitrangig" einstuft, ...

  • 26.07.2001 – 12:14

    CDU/CSU-Bundestagsfraktion / Hintze: Grenzregionen brauchen stärkere Unterstützung

    Berlin (ots) - Zur Entscheidung der EU-Kommission, die Grenzregionen im Zusammenhang mit der bevorstehenden Erweiterung der Europäischen Union mit 245 Mio. Euro zu fördern, erklärt der europapolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Hintze MdB: Die von der bevorstehenden EU-Erweiterung betroffenen Grenzregionen benötigen eine gezielte ...

  • 26.07.2001 – 11:31

    CDU/CSU-Bundestagsfraktion / Weiß: Betriebsverfassungsgesetz hätte bessere Reform verdient!

    Berlin (ots) - Zum novellierten Betriebsverfassungsgesetz, das am Samstag in Kraft tritt, erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gerald Weiß MdB: Das Betriebsverfassungsgesetz musste novelliert werden. Doch im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, der Betriebe und auch der Arbeitslosen, die auf einen Job ...