CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Reiche: Bundesregierung muss
Gesetzentwurf zum Umgang mit Gendaten vorlegen
Berlin (ots)
Zu dem von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion verabschiedeten Antrag, die Anwendung von Gentests in Medizin und Versicherungs- und Arbeitsrecht gesetzlich zu regeln, erklärt die Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Humangenetik, Katherina Reiche MdB:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Gesetzentwurf zum Umgang mit Gendaten vorzulegen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion beschloss in ihrer gestrigen Sitzung einen entsprechenden Antrag. Der Antrag enthält einen umfangreichen Maßnahmekatalog zum Schutz vor dem Missbrauch von Gendaten. Er berücksichtigt u. a. die Forderung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Joachim Jacob, unerlaubte Gentests unter Strafe zu stellen.
Der wissenschaftliche Fortschritt bei der Anwendung von Gentests macht gerade in der Medizin sowie im Versicherungs- und Arbeitsrecht ein schnelles Handeln notwendig. Im Arbeits- und Versicherungsrecht muss geregelt werden, dass Personen grundsätzlich nicht auf Grund ihrer genetischen Disposition vom Zugang zu Arbeitsplätzen und Versicherungsleistungen ausgeschlossen werden. Wegen des besonders schützenswerten Informationsgehaltes genetischer Daten müssen alle damit befassten Stellen verpflichtet werden, für die Datenspeicherung und Übermittlung entsprechend lizensierte sichere Software zu verwenden. Die Eigentumsrechte an den Ergebnissen von Gentests bedürfen eindeutiger Regelungen. Ein Fragerecht von Dritten nach Durchführung oder Ergebnissen von Gentests muss ausgeschlossen werden.
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