CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Widmann-Mauz: Sozialrechtliche
Absicherung für Prostituierte erklärtes Ziel - Weg der Koalition
dafür aber nicht geeignet
Berlin (ots)
Anlässlich der Verabschiedung eines Antrags der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu sozialrechtlichen Absicherungsmöglichkeiten für Prostituierte erklärt die Vorsitzende der Gruppe der Frauen, Annette Widmann-Mauz MdB:
Prostitution ist eine gesellschaftliche Realität, die unabhängig von jeder Wertung real existent ist. Der Kauf und Verkauf sexueller Dienstleistungen ist menschenunwürdig und entspricht nicht unserem Menschenbild und unseren Wertvorstellungen. Das darf uns aber nicht der Verantwortung dafür entheben, einem notwendigen Regelungsbedarf nachzukommen.
Die Unionsfraktion lehnt den von Rot-Grün vorgelegten Gesetzentwurf ab, da er in keiner Weise der vorliegenden Problematik angemessen Rechnung trägt, und fordert die Bundesregierung auf, einen abgestimmten und in sich schlüssigen Gesetzentwurf zur Verbesserung der rechtlichen und sozialen Situation der Prostituierten vorzulegen.
CDU und CSU bekennen sich ausdrücklich zur Notwendigkeit, adäquate Möglichkeiten zur sozialrechtlichen Absicherung für Prostituierte zu schaffen.
Die Union will die Bezeichnung der Sittenwidrigkeit in diesem Zusammenhang beibehalten. Aber wir setzen uns für einen gesellschaftlichen Konsens ein, der deutlich macht, dass Angebot und Nachfrage gleichermaßen menschenunwürdig sind. Wir wollen eine diesbezügliche wertorientierte Bewusstseinsbildung.
Ebenso sind aber auch die Möglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden zur Bekämpfung von Begleitkriminalität wie Menschenhandel und Zwangsprostitution im Interesse der Betroffenen zu stärken.
Zweifellos ist es schwierig, adäquate Lösungen für alle Betroffenen zu finden. Die Sachverständigenanhörung im Deutschen Bundestag hat jedoch unmissverständlich deutlich gemacht, dass der von Rot-Grün gewählte Weg äußerst problematisch und ungeeignet ist. Ebenso stellten die Fachleute fest, dass es zwar schwierig, aber nicht unmöglich sei, unter Beibehaltung der Sittenwidrigkeit juristisch einwandfreie Regelungen zu treffen. Dies muss jedoch gründlich überlegt werden und darf nicht - wie viele andere hastig verabschiedete Gesetze der jetzigen Bundesregierung - so übereilt werden, dass Fehler von Anfang an enthalten sind. Damit ist niemandem gedient, am allerwenigsten den Betroffenen selbst.
Dabei muss der Tatsache Rechnung getragen werden, dass nur etwa die Hälfte der ca. 400 000 Prostituierten in Deutschland dies - mehr oder minder - freiwillig tut. Für sie muss es sozialrechtliche Absicherungsmöglichkeiten geben, die sowohl abhängig Beschäftigten als auch Selbstständigen offen stehen. Eine Kopplung des Zugangs in die sozialen Sicherungssysteme allein über Beschäftigungsverhältnisse ist abzulehnen, da dies die Abhängigkeitsverhältnisse in einem kriminalitätsnahen Milieu erhöhen und damit den Betroffenen schaden würde.
Der Schaffung hygienischer und menschenwürdiger Arbeitsbedingungen steht der §180a Abs. 1, Satz 2 keineswegs entgegen, er benötigt nur eine diesbezügliche Klarstellung. Insgesamt aber muss er zur Bekämpfung der Begleitkriminalität unbedingt erhalten bleiben.
Etwa die Hälfte der hier tätigen Prostituierten sind Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution, die zum Teil als Ausländer illegal in Deutschland leben und arbeiten. Für sie bietet der Gesetzentwurf der Koalition keinerlei Verbesserungen. Dabei ist es unbedingt nötig, gerade ihnen Beratungs- und Hilfsangebote zu machen. Ohne ihre Mithilfe können die international tätigen, kriminellen Banden nicht wirkungsvoll bekämpft werden. Überlegungen zu stärkerem Zeugenschutz dienen damit gleichermaßen den Betroffenen wie auch der Kriminalitätsbekämpfung.
Wir fordern die Bundesregierung auf, dieses sensible Thema angemessen zu behandeln und schnellstmöglich eine sozialrechtliche Absicherung der Prostituierten sicherzustellen.
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