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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Doss: Mittelstand zahlt die Zeche für das neue rot-grüne Betriebsverfassungsgesetz

Berlin (ots)

Zur heutigen abschließenden Lesung des Gesetzes zur
Reform des Betriebsverfassungsgesetzes im Bundestag erklärt der
mittelstandspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Hansjürgen Doss MdB:
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Novellierung des
Betriebsverfassungsgesetzes beinhaltet entgegen der bewährten
bisherigen Partnerschaft eine einseitige massive Ausweitung der
betrieblichen Mitbestimmung.
Damit verbunden ist eine Einschränkung der Entscheidungsfreiheit
des Betriebsinhabers bzw. der Unternehmensleitung.
Das Wahlverfahren dient der Installierung von Betriebsräten von
außen auch gegen den Wunsch der Belegschaft und führt zur
Diskriminierung von Minderheiten. Damit sollen die bröckelnden
Bastionen der DGB-Gewerkschaften in den Betrieben gefestigt werden.
Walter Riester hat die gewerkschaftsideologische Funktion der
Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes nie geleugnet: Damit
sollen die weißen Flecken auf der Karte der Mitbestimmung in
Deutschland beseitigt werden. Der Gesetzentwurf will vor allem den
Einfluss der Funktionäre auf betriebliche Entscheidungsabläufe
verstärken und den Machtschwund der Gewerkschaften stoppen.
Wesentliche Änderungen:
  • Erste Freistellung bereits ab 200 Mitarbeitern statt bislang ab 300.
  • Größere Betriebsräte: Bei 101 Mitarbeitern 7 statt bislang 5 Betriebsratsmitglieder.
  • Funktionärsmitbestimmung statt partnerschaftliches Miteinander von Unternehmer und Belegschaft.
  • Vereinfachtes Wahlverfahren ohne Minderheitenschutz und ohne Mindestbeteiligung.
  • Unternehmensübergreifende Betriebsräte.
  • Mitbestimmung soll auf Qualifizierungs- und Berufsbildungsmaßnahmen ausgeweitet werden. Beim betrieblichen Umweltschutz, der Integration ausländischer Mitarbeiter und der Bekämpfung von Rechtsextremismus werden weitere Beteiligungsrechte vorgesehen. Durch die Ausweitung von Vorschlagsrechten des Betriebsrates, bei denen der Unternehmer im Dissensfall immer schriftlich Stellung nehmen muss, wird die Beschäftigung mit beteiligungsrechtlichen Fragen zum Dauerzustand. Berichtspflichten und der Austausch schriftlicher Stellungnahmen verzögern Investitionsentscheidungen.
Die Wirtschaft zahlt bereits heute jährlich rund 10,5 Milliarden
DM für Mitbestimmung.
2/3 der Betriebe befürchten Verkomplizierung der Betriebsabläufe
durch die Mitbestimmungsausweitung.
43 % der Betriebe befürchten Verzögerung von Investitionsvorhaben.
Die Aufstockung der Betriebsräte wird Betriebe jährlich rund 1
Mrd. DM kosten.
Die verschärfte völlige Freistellungspflicht wird mit knapp 500
Mio. DM im Jahr zu Buche schlagen.
Das vereinfachte Wahlverfahren wird die Betriebe mit weniger als
51 Beschäftigten bis zu 1,2 Mrd. DM kosten, wenn sich die Quote der
Firmen mit Betriebsrat von bisher 11 auf 22 % verdoppeln wird.
Das neue Gesetz bedeutet für die deutsche Wirtschaft damit
jährliche Mehrkosten von  2,5 bis 2,7 Mrd. DM .
Die Absenkung des Eingangsschwellenwertes von 300 auf 200
Beschäftigte für die erste Freistellung eines Betriebsrates führt zu
einer besonderen Kostenlast und einem besonderen Bürokratieaufwand
für mittelständische Unternehmen.
Die Erhöhung der Zahl der Betriebsratsmitglieder  trifft vor allem
mittelständische Betriebe:
  • Betriebe mit 10.000 Arbeitnehmern: Erhöhung der Zahl der Betriebsratsmitglieder von 33 auf 37 (+ 12 %).
  • Betriebe mit 101 Arbeitnehmern: Erhöhung der Zahl der Betriebsratsmitglieder von 5 auf 7 (+ 40 %).
Der Betriebsrat kann verlangen, dass Arbeitgeber betriebliche
Berufsaus- bzw. Fortbildung anbietet und durchführt.
Das stellt ein Investitionshemmnis dar: Neben der Anschaffung
einer Maschine, neben der Umstellung auf eine andere Software, neben
der Änderung eines Fertigungsablaufs müssen - auf Verlangen des
Betriebsrats - auch Berufsbildungsmaßnahmen durchgeführt und bezahlt
werden.
Eine den Arbeitsanforderungen angemessene Qualifizierung der
Mitarbeiter liegt im selbstverständlichen Interesse des Unternehmens.
Das Einschalten und Beteiligen des Betriebsrates an diesem Vorgang
ist unnötig und hinderlich. Eine Flut von auch unnötigen Schulungen
und eine entsprechende kostenintensive Störung der Arbeitsabläufe ist
zu befürchten.
Die neuen Beteiligungsrechte beim betrieblichen Umwelt-schutz
schaffen neben dem bestehenden System aus Gesetzen, Auflagen,
Genehmigungsverfah-ren und Kontrollen eine ebenso unnötige wie
hinderliche Instanz, die Investitionsentschei-dungen und Anpassungen
an Entwicklungen des Wettbewerbs und der technologischen In-novation
verzögert
Diese Novellierung des  Betriebsverfassungsgesetzes ist ein
Geschenk der Bundesregierung an den DGB als Gegenleistung für
Schützenhilfe im letzten Bundestagswahlkampf.
Der Preis ist die Belastung vor allem kleiner und mittlerer
Betriebe durch:
  • Ausweitung der Mitbestimmung,
  • Erhöhung der Betriebsrätezahl,
  • negativen Einfluss auf Investitionen.
Das heißt in der Konsequenz:
  • mehr Kosten,
  • mehr Bürokratie,
  • weniger Arbeitsplätze.
Sinnvoll wäre eine Novellierung, die Unternehmen und Beschäftigten
Verhandlungssouveränität gibt und die flexible Regelungen außerhalb
starrer Tarifverträge ermöglicht. Es wäre wünschenswert, dass
Günstigkeitsprinzip so zu ändern, dass "Betriebliche Bündnisse für
Arbeit" möglich sind, z.B. Vereinbarungen zur Beschäftigungssicherung
mit Zugeständnissen hinsichtlich Lohnhöhe oder Arbeitszeit, die
künftig in Tarifverträgen ermöglicht werden sollten. Die
Bundesregierung versäumt eine echte Modernisierung der
Betriebsverfassung nach den Anforderungen einer globalisierten
Wirtschaft.
Im weltweiten Vergleich hat der deutsche Arbeitnehmer die meisten
Rechte. Keine Mitbestimmungsregelung ist so weitgehend wie die
deutsche. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung hat alle Forderungen
des DGB aufgenommen, keine einzige aus der Wirtschaft. Er ist ein
Tribut an die Gewerkschaften, den die Unternehmen mit höheren Kosten,
mehr Bürokratie und mehr Fremdbestimmung bezahlen. Damit wird der
Wirtschaftsstandort Deutschland einmal mehr belastet. Die Lähmung des
Arbeitsmarktes durch Regulierung wird verstärkt. Ausländische
Investoren, die neue Arbeitsplätze schaffen können, werden
abgeschreckt.
Der Gesetzentwurf ist ein Rückfall in den Antagonismus von Kapital
und Arbeit. So wird Mitbestimmung zur Fremdbestimmung und zur
Kursbestimmung der Unternehmen durch DGB-Funktionäre. Das ist ein
Anschlag auf das selbständige Unternehmertum nach dem Motto:
Funktionäre bestimmen, Unternehmer verantworten und haften.
Fazit: Rot-Grün zerstört die Konjunktur, basta!

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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