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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Eichhorn/Widmann-Mauz/Geis/Falk: Soziale Sicherung für Prostituierte ermöglichen

Berlin (ots)

Anlässlich der Anhörung zu Gesetzentwürfen im
Deutschen Bundestag zur sogenannten Verbesserung der rechtlichen und
sozialen Situation der Prostituierten, erklären die Vorsitzende der
AG Familie, Senioren, Frauen und Jugend der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB, die Vorsitzende der
Gruppe der Frauen, Annette Widmann-Mauz MdB, der Vorsitzende der AG
Recht, Norbert Geis MdB sowie die zuständige Berichterstatterin der
Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ilse Falk MdB:
Mit der christlichen Vorstellung von Menschenwürde ist der Kauf
einer sexuellen Dienstleistung, die den Körper zur Ware degradiert,
unvereinbar. Prostitution ist daher kein "Beruf wie jeder andere".
Der freie Zugang zu den sozialen Sicherungssystemen ist aber
wertneutral und spiegelt die Fürsorgepflicht des Staates für alle
seine Bürgerinnen und Bürger wider.
Die soziale Absicherung von Prostituierten war bisher nicht
ausreichend möglich. Die Menschenwürde gebietet es, Prostituierten
einen Zugang zu sozialen Sicherungssystemen zu eröffnen. Fest steht
aber auch, dass die in den Gesetzentwürfen gemachten Vorschläge für
dieses Ziel weder sinnvoll noch geeignet sind. Im Gegenteil: Die
faktischen und juristischen Bedenken der Fachleute gegen die Pläne
der rot-grünen Koalition sind schwerwiegend.
Zivilrechtliche und strafrechtliche Änderungen sind überflüssig.
Dagegen müssen die Eingriffsmöglichkeiten gegen kriminelle
Begleiterscheinungen von Prostitution und Menschenhandel gestärkt
werden. Daher ist die Streichung des §180 a, Absatz 1 Ziffer 2 StGB
wenig hilfreich. Sie nimmt der Polizei Zugriffsrechte, die sie zur
Bekämpfung dieser Delikte dringend benötigt. Allerdings könnte eine
Klarstellung hilfreich sein, die deutlich macht, dass
Gesundheitsvorsorge und gute hygienische Bedingungen nicht den
Tatbestand der Förderung von Prostitution erfüllen. In der Praxis
wird dies bereits vielfach so bewertet.
Nach den Vorstellungen von Rot/Grün würden zukünftig
Bordellbetreiber brav ihrer Meldepflicht beim Arbeits- und Finanzamt
und der Zahlungspflicht ihrer Arbeitgeberanteile an die
Sozialversicherung nachkommen. Dies ist eine illusionäre Annahme. Die
soziale Realität von heute wird sich damit nicht ändern lassen.
Prostituierte sind weder arbeitslosen-, renten-, unfall-, kranken-
noch pflegeversichert. Abgesehen davon, dass viele Prostituierte
selbst Beschäftigungsverhältnisse ablehnen, besteht die Gefahr, dass
neue Abhängigkeiten zuungunsten der Prostituierten geschaffen werden.
   Das Ziel des freien Zugangs in die Sozialversicherungssysteme kann
auf verschiedenen Wegen erreicht werden und ist nicht zwingend an
Beschäftigungsverhältnisse gebunden, bedarf aber neuer gesetzlicher
Regelungen im Sozialrecht.
Bei dem rot-grünen Gesetzentwurf wird nur eine sehr geringe Anzahl
der Betroffenen davon profitieren. Die große Zahl derer, die als
Zwangsprostituierte und/oder illegal dieser Beschäftigung nachgehen,
wird von den angestrebten Regelungen nicht erfasst. Gerade sie aber
bedürfen unseres besonderen Schutzes. Es muss deshalb unbedingt
darauf geachtet werden, dass mit den geplanten Veränderungen nicht
die Handlungsspielräume gegen Zuhälterei, Zwangsprostitution und
Menschenhandel eingeengt werden.
Allerdings darf es keine Lösung mit der juristischen Brechstange
geben, wie von Rot/Grün vorgeschlagen, sondern nur ein umfassendes
und auf die einzelnen Sozialleistungssysteme abgestimmtes
Gesamtkonzept.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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