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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis: Anti-Terror-Gesetze weiterhin zeitgemäß

Berlin (ots)

Zu der Forderung des Deutschen Anwaltvereins (DAV)
nach einer Korrektur der sogenannten Anti-Terror-Gesetze erklärt der
rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert
Geis MdB:
Die Forderungen nach einer Aufhebung oder Abschwächung der
sogenannten Anti-Terror-Gesetze entpuppen sich immer mehr als
ideologische Floskeln vergangener Jahre. Schon die besorgniserregende
Zunahme extremistischer Straftaten - allein im Jahre 2000 sind
insoweit nahezu 20.000 Fälle, darunter 1.941 Gewalttaten registriert
worden - belegt, dass im Bereich des Terrorismus kein Anlass besteht,
in den bisherigen Anstrengungen nachzulassen. Dieser Befund wird
bestärkt durch die jüngst bekannt gewordenen Anhaltspunkte dafür,
dass sich die terroristische Vereinigung der Roten Armee Fraktion
(RAF) neu formiert haben könnte.
Zudem kann der Rechtsstaat nicht beliebig Gesetze abschaffen und
bei erneuter Bedrohungslage wieder einführen. Eine solche Praxis
würde dazu führen, dass beim Eintreten künftiger Bedrohungen ein
notwendiges Gesetz zunächst nicht besteht und erst in einem
langwierigen Gesetzgebungsverfahren neu eingeführt werden müsste. Es
wäre daher allzu kurzsichtig, die gesetzlichen Regelungen zur
Bekämpfung des Terrorismus, namentlich den Straftatbestand der
Bildung einer terroristischen Vereinigung (§ 129a StGB) und die zur
Verfolgung terroristischer Vereinigungen geschaffenen
strafprozessualen Normen, aufzuheben.
Unseriös ist die Behauptung, dass die Vorschrift des § 129a StGB
materiell nutzlos sei und in den Aburteilungen nur selten eine Rolle
spiele. Die jüngste Auskunft der Bundesregierung (BT-Drs. 14/5687)
weist hier andere Zahlen aus: Jedenfalls in den beiden
zurückliegenden Jahren sind über die Hälfte der Ermittlungsverfahren,
die durch den Generalbundesanwalt nach § 129a StGB geführt worden
sind, mit einer Verurteilung nach dieser Vorschrift abgeschlossen
worden.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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