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Geis: Die sog. "Homo-Ehe" ist Akt gesetzgeberischer Willkür - Ungleiches kann nicht gleich sein

Berlin (ots)

Zu den Angriffen des Lesben- und Schwulenverbandes auf die
CDU-Vorsitzende Merkel erklärt der rechtspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Die Verbände der, wie sie sich selbst nennen, Schwulen und Lesben
bewegen sich außerhalb jeder Wirklichkeit und sind Opfer ihrer
eigenen Propaganda und der durch ihre Pressure-Groups geschaffenen
künstlichen Wirklichkeit, wenn sie ihre Partnerschaften mit Ehe und
Familie gleichsetzen. Die Angriffe auf die CDU-Vorsitzende entbehren
jeder sachlichen Grundlage.
Halten wir fest: Es ist gut, dass die jahrelange rechtliche und
gesellschaftliche Diskriminierung der gleichgeschlechtlich
orientierten Menschen beendet ist. Es gibt heute keine
Rechtsvorschrift mehr, die zum Vorwurf der Diskriminierung Anlaß
gibt. Gesellschaftlich sind diese Menschen toleriert, wenn man von
einigen Stammtischen absieht, die auch sonst nicht ernst zu nehmen
sind.
Mit der Verankerung der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft als
ehegleiches Rechtsinstitut ist jedoch das Maß der Gleichstellung
überschritten und so der Gleichheitsgrundsatz nicht gewahrt, sondern
verletzt.
Wo keine Gleichheit ist, kann Gleichheit nicht gefordert werden.
Die Familie, hervorgegangen aus der Lebensgemeinschaft von Mann
und Frau einschließlich von Kindern, ist nicht vom Grundgesetz
erfunden worden; sie war da. Die Familie in diesem Sinne ist die
kleinste gesellschaftliche Einheit. Sie ist der Ausgangspunkt der
Sozialisation des Menschen und so für jede Gemeinschaft von
überragender Bedeutung. An diesen Familienbegriff knüpft das
Grundgesetz in Artikel 6 an. Schutzgut des Artikels 6 Abs. 1 GG ist
nicht nur das Individuum in seiner Entfaltungsfreiheit. Schutzgut ist
auch die Familiengemeinschaft als solche und durchaus nicht zuletzt
das Wohl der auf die Familie angewiesenen größeren Gemeinschaft,
nenne man sie nun Volk oder Gesellschaft. Hieraus ergibt sich die
Privilegierung der Familie.
Die originäre Sozialisationsfunktion haben gleichgeschlechtliche
Partnerschaften eben nicht. Eine Verletzung des
Gleichheitsgrundsatzes kann im Hinblick auf die Ratio des besonderen
Schutzes von Ehe und Familie nicht hergeleitet werden. Wo es eine
Gleichheit zwischen diesen Formen der Partnerschaft nicht gibt,
scheidet eine Diskriminierung begrifflich aus.
Die rotgrüne Koalition hat mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz
willkürlich eine Gleichstellung herbeigeführt. Dies verstößt gegen
Art. 6 Abs. 1 GG, der die Familie, auch die rechtlich nicht verfaßte,
unter den "besonderen Schutz der staatlichen Ordnung" stellt. Diese
Sonderstellung wird ausgehöhlt, wenn andere Formen des Zusammenlebens
gleichermaßen privilegiert werden, deren Existenz für das Ganze ohne
Bedeutung ist. Ohne Lebenspartnerschaften kann die Gesellschaft gut
leben. Ohne Familien gibt sie sich selbst auf.
Ein Großteil der Forderungen, die durch die entsprechenden
Verbände vorgetragen werden, lassen sich privatrechtlich regeln. In
den wenigen Fällen, in denen dies nicht der Fall ist, sind auch mit
der Union punktuelle Gesetzesänderungen möglich. Man kann sich des
Eindrucks nicht erwehren, dass hinter vielen Forderungen nach
materieller Teilhabe letztlich nur der schnöde Mammon steht und das
Ziel, die verhasste bürgerliche Gesellschaft zu schwächen.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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