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Hasselfeldt: Auf halbe Wege steckengeblieben

Berlin (ots)

Auf die Reaktion des Bundesfinanzministeriums,
durch ein BMF-Schreiben den vom BFH angemahnten Vorsteuerabzug von
Übernachtungskosten wieder zuzulassen, äußert die finanzpolitische
Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gerda Hasselfeldt MdB:
Die Entscheidung des Bundesfinanzministeriums ist halbherzig. Es
hat sich lediglich dem eindeutigen Urteil des Bundesfinanzhofs
gebeugt, dass das mit dem Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002
eingeführte Vorsteuerabzugsverbot für Übernachtungskosten mit
EU-Recht nicht vereinbar ist. Eine Gesetzesänderung zur Schaffung
endgültiger Rechtssicherheit muss umgehend erfolgen.
Die Gesetzesänderung muss aber noch weiter greifen. Sie muss auch
den Vorsteuerabzug für Fahrtkosten bei Fahrzeugen vom Personal des
Unternehmers und Umzugskosten wieder zulassen. Hier ignoriert die
Regierung schlichtweg die erheblichen Zweifel des BFH an der neu
geschaffenen Regelung. Die Union hat die Änderung beider Regelungen
in einer Bundestagsinitiative gefordert. Aber aktives Handeln der
Regierung scheint erst dann zum Tragen zu kommen, wenn sie durch ein
weiteres Urteil des höchsten deutschen Steuergerichts dazu gezwungen
wird.

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