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Flosbach/Brinkhaus: Koalition stärkt Risikotragfähigkeit der Lebensversicherer

Berlin (ots)

Die unionsgeführte Mehrheit im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat am heutigen Mittwoch im Rahmen des SEPA-Begleitgesetzes auch neue Regelungen für die deutsche Versicherungsbranche beschlossen. Mit den Regelungen wird die Risikotragfähigkeit der Lebensversicherungs-Unternehmen gestärkt und das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zu Unisex-Tarifen umgesetzt. Hierzu erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, und der zuständige Berichterstatter, Ralph Brinkhaus:

"Mit den beschlossenen Maßnahmen geben wir den Lebensversicherern die notwendige Flexibilität, die Gesamtleistungen an die Versicherten im aktuellen Niedrigzinsumfeld zu stabilisieren. Außerdem setzen wir das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zu Unisex-Tarifen um. Ab dem 21. Dezember 2012 dürfen die Versicherungsunternehmen bei Prämien und Leistungen ausnahmslos nicht mehr zwischen Männern und Frauen differenzieren.

Im Bereich der Lebensversicherung sollen angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase in zwei Bereichen noch in diesem Jahr Änderungen erfolgen: Zum einen wird sichergestellt, dass Bewertungsreserven auf Kapitalanlagen, die das Versicherungsunternehmen zur Sicherstellung der Garantien an die Versicherungsnehmer erworben hat und weiter benötigt, bei sinkenden Kapitalmarktzinsen im Unternehmen verbleiben können. Zum anderen wird die bisherige Trennung der Überschussbeteiligung von vor und nach 1994 abgeschlossenen Lebensversicherungsverträgen aufgehoben. Damit wird die Leistungsfähigkeit der Lebensversicherungs-Unternehmen gestärkt."

Hintergrund:

Mit der 10. Novelle des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) soll die Solvency II-Richtlinie, mit der das europäische Versicherungsrecht reformiert wird, in deutsches Recht umgesetzt werden. Mit einer Verabschiedung der Regelungen auf europäischer Ebene ist in diesem Jahr jedoch nicht mehr zu rechnen. Daher wurden einige Regelungen, die die 10. Novelle des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) enthält und die noch in diesem Jahr in Kraft treten müssen, aus der 10. VAG-Novelle herausgelöst und an das SEPA-Begleitgesetz angehängt. Die heute im Finanzausschuss verabschiedeten Regelungen betreffen die folgenden Bereiche:

   - Unisex-Tarife: Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil 
     vom 1. März 2011 entschieden, dass ab dem 21. Dezember 2012 bei 
     Versicherungsprämien und Versicherungsleistungen ausnahmslos 
     nicht mehr zwischen Männern und Frauen differenziert werden 
     darf. Dies macht eine Änderung des Allgemeinen 
     Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) spätestens zum 21. Dezember 2012
     erforderlich.
   - Risikotragfähigkeit der Lebensversicherung: Betreffend die 
     Lebensversicherung sollten angesichts der anhaltenden 
     Niedrigzinsphase in zwei Bereichen noch in diesem Jahr 
     Änderungen erfolgen:
   a) Bewertungsreserven: Die Beteiligung der Versicherten an den 
      Bewertungsreserven kann insbesondere bei sinkenden 
      Kapitalmarktzinsen die Stabilität der Versicherungsunternehmen 
      gefährden. Bei dieser Kapitalmarktsituation entstehen 
      Bewertungsreserven auch auf Kapitalanlagen in festverzinsliche 
      Wertpapiere, die das Versicherungsunternehmen zur 
      Sicherstellung der Garantien der Versicherungsnehmer erworben 
      hat und weiter benötigt. Mit der Neuregelung wird 
      sichergestellt, dass Bewertungsreserven auf diese 
      Kapitalanlagen, in einem Umfang, der die Erfüllbarkeit der 
      Verpflichtungen gegenüber den Versicherten sicherstellt, bei 
      sinkenden Kapitalmarktzinsen im Unternehmen verbleiben können. 
      Die hälftige Beteiligung der Versicherten an den 
      Bewertungsreserven auf Aktien und Immobilien bleibt unberührt.
   b) Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB): Im Jahr 1994 
      wurde in Deutschland die vorherige Genehmigung der Bedingungen 
      und Tarife in der Lebensversicherung abgeschafft. Dadurch kam 
      es zu einer Trennung der Versicherungsverträge in einen 
      Altbestand (Vertragsschluss bis 1994) und einen Neubestand. Die
      Überschussbeteiligung dieser Verträge verläuft bisher getrennt.
      Aufgrund der Entwicklung der Kapitalanlagen entwickeln sich die
      Bestände unterschiedlich. Mit den heute verabschiedeten 
      Regelungen wird die bisherige Trennung der 
      Überschussbeteiligung von Neu- und Altbestand aufgehoben. Damit
      werden die Leistungen an die Versicherten stabilisiert und die 
      Risikotragfähigkeit des Gesamtunternehmens gestärkt.

Die 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag ist für den 8. November 2012 vorgesehen.

Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 14. Dezember 2012 mit dem Gesetz (abschließend) befassen. Das Vorhaben ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

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