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Geis: Bundesjustizministerium auf dem Irrweg

Berlin (ots)

Zu dem Referentenentwurf des
Bundesjustizministeriums zur Reform des strafrechtlichen
Sanktionensystems erklärt der rechtspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Im Bundesjustizministerium ist ein Referentenentwurf zur
Aufweichung des strafrechtlichen Sanktionensystems erarbeitet worden.
Die zugrundeliegende Tendenz ist ein gefährlicher Irrweg!
Besonders die beabsichtigte Schwächung von Geld- und
Freiheitsstrafen ist so nicht hinnehmbar. Dass Sanktionen weiterhin
geeignet sein müssen, begangene Straftaten angemessen zu ahnden und
künftigen Straftaten wirksam entgegenzutreten, gerät in dem
Referentenentwurf aus dem Blickfeld. Täterschutz statt Opferschutz
lautet stattdessen die Devise. Als Feigenblatt dient der
populistische Vorschlag, auf Kosten der Länderhaushalte ein Zehntel
der Geldstrafen an gemeinnützige Einrichtungen zu überweisen.
Als völlig inakzeptabel muss die in dem Referentenentwurf
vorgesehene Möglichkeit bezeichnet werden, selbst Schwerverbrecher,
die zu Freiheitsstrafen bis zu 15 Jahren verurteilt worden sind, nach
Verbüßung der Hälfte der Strafe auf freien Fuß zu setzen. In der
gesamten Breite der zur Verfügung stehenden Sanktionen ist eine
Aufweichung beabsichtigt, die nur bewirken würde, dass sich die
Begehung von Straftaten wieder lohnen könnte.
Einzelne Vorschläge wie die Erweiterung des Fahrverbots sind
durchaus zu begrüßen. In den zentralen Punkten aber weist der
Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums in die falsche
Richtung.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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