CDU/CSU-Bundestagsfraktion: Marschewski/Belle: Kommunale Wahlbeamte nicht bestrafen!
Berlin (ots)
Zur Neuregelung der Versorgungsabschläge und der gleichzeitigen Verschlechterung der Verdienstregelung bei ausgeschiedenen Wahlbeamten erklären der Berichterstatter für den Öffentlichen Dienst, Meinrad Belle MdB, und der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erwin Marschewski MdB:
Der Bundestag hat heute wichtige Veränderungen für Wahlbeamte beschlossen. Mit einer Verschärfung der Hinzuverdienstregelung will Rot-Grün vor allem kommunale Wahlbeamte, also ausgeschiedene Bürgermeister, treffen.
SPD und Grüne haben auf Grund ideologischer Vorbehalte seit jeher ein gespaltenes Verhältnis zu Beamten. So belegt die von der Bundesregierung beschlossene Nullrunde für das Jahr 2000, dass diese Vorbehalte auch in der Besoldung zum Nachteil der Beamten und Versorgungsempfänger spürbar gemacht werden.
Mit der Schmälerung der faktischen Erwerbsmöglichkeiten von ausgeschiedenen Wahlbeamten trifft die Koalition darüber hinaus eine Gruppe, die an der Schnittstelle zwischen Verwaltung und Parlamenten besondere Leistungen erbringt.
Hauptamtliche Bürgermeister tragen überdies wegen ihrer Abwählbarkeit ein besonderes Risiko für ihre persönliche Lebens- und Einkommenssituation.
Die CDU/CSU-Fraktion hat daher der Verschärfung der Hinzuverdienstregelung für Wahlbeamte nicht zugestimmt.
Unterstützt wurde dagegen die Neuregelung der Versorgungs-abschläge, die im Wesentlichen neue Übergangsregelungen schafft, die durch das Aussetzen von Teilen der Versorgungsreform nötig wurden.
Für Wahlbeamte bedeutet dies: Sie müssen künftig keine Abschläge hinnehmen, wenn sie bereits eine Versorgungsanwartschaft erworben haben, sich trotzdem für eine weitere Amtsperiode entscheiden und dann dienstunfähig werden.
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