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CDU/CSU-Bundestagsfraktion: Marschewski/Belle: Kommunale Wahlbeamte nicht bestrafen!

Berlin (ots)

Zur Neuregelung der Versorgungsabschläge und der
gleichzeitigen Verschlechterung der Verdienstregelung bei
ausgeschiedenen Wahlbeamten erklären der Berichterstatter für den
Öffentlichen Dienst, Meinrad Belle MdB, und der innenpolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erwin Marschewski MdB:
Der Bundestag hat heute wichtige Veränderungen für Wahlbeamte
beschlossen. Mit einer Verschärfung der Hinzuverdienstregelung will
Rot-Grün vor allem kommunale Wahlbeamte, also ausgeschiedene
Bürgermeister, treffen.
SPD und Grüne haben auf Grund ideologischer Vorbehalte seit jeher
ein gespaltenes Verhältnis zu Beamten. So belegt die von der
Bundesregierung beschlossene Nullrunde für das Jahr 2000, dass diese
Vorbehalte auch in der Besoldung zum Nachteil der Beamten und
Versorgungsempfänger spürbar gemacht werden.
Mit der Schmälerung der faktischen Erwerbsmöglichkeiten von
ausgeschiedenen Wahlbeamten trifft die Koalition darüber hinaus eine
Gruppe, die an der Schnittstelle zwischen Verwaltung und Parlamenten
besondere Leistungen erbringt.
Hauptamtliche Bürgermeister tragen überdies wegen ihrer
Abwählbarkeit ein besonderes Risiko für ihre persönliche Lebens- und
Einkommenssituation.
Die CDU/CSU-Fraktion hat daher der Verschärfung der
Hinzuverdienstregelung für Wahlbeamte nicht zugestimmt.
Unterstützt wurde dagegen die Neuregelung der
Versorgungs-abschläge, die im Wesentlichen neue Übergangsregelungen
schafft, die durch das Aussetzen von Teilen der Versorgungsreform
nötig wurden.
Für Wahlbeamte bedeutet dies: Sie müssen künftig keine Abschläge
hinnehmen, wenn sie bereits eine Versorgungsanwartschaft erworben
haben, sich trotzdem für eine weitere Amtsperiode entscheiden und
dann dienstunfähig werden.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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