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Meckelburg/Laumann: Einmalzahlungs-Neuregelungsgesetz - Schlechterstellung für Versicherte

Berlin (ots)

Zu der gestrigen Anhörung im Ausschuss für Arbeit
und Sozialordnung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur
Neuregelung der sozialrechtlichen Behandlung von Einzahlung erklären
der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Ausschuss für Arbeit und
Sozialordnung, Wolfgang Meckelburg MdB, und der sozialpolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl-Josef Laumann MdB:
Die eingeladenen Sachverständigen haben den Gesetzentwurf zur
sozialversicherungsrechtlichen Behandlung von einmalig gezahltem
Arbeitsentgelt aus dem Hause Riester vehement kritisiert.
Es geht um die Frage, ob das 13. Monatgehalt oder das Urlaubsgeld
bei der Berechnung von Krankengeld und Arbeitslosengeld
berücksichtigt werden muss. Riester will mit seinem Gesetzentwurf nur
denjenigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für die Vergangenheit
ein erhöhtes Krankengeld zubilligen, die bereits gegen ihre
Krankenkasse Klage oder Widerspruch eingereicht haben.
Verfassungswidrig!, so das Urteil von DGB, DAG und selbst der
Krankenkassen.
Denn die Sozialpartner und die Sozialversicherungsträger haben am
28.7.1998 einen Vertauenstatbestand für die Versicherten geschaffen
und mitgeteilt, dass schriftliche Widersprüche gegen
Krankengeldbescheide nicht erforderlich sind. An diesem
Vertrauensschutz der Versicherten muss sich auch die Bundesregierung
halten. In der Stellungnahme der Krankenkassen heißt es dazu: "Der
vorgeschlagene Lösungsansatz bedeutet eine wesentliche
Schlechterstellung der Versicherten".
DGB und DAG gehen davon aus, dass der Gesetzentwurf aus dem Hause
Riester verfassungswidrig ist. Wir prognostizieren schon jetzt, dass
der Bundesarbeitsminister wieder einmal nachbessern wird. Ansonsten,
so die Sachverständigen, wird sich alsbald das
Bundesverfassungsgericht mit dem Riesterschen Gesetz befassen müssen.

Rückfragen bitte an:

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