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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Breuer: Rot-grüner Angriff auf den Soldaten als "Staatsbürger in Uniform"

Berlin (ots)

Zu den geplanten Änderungen im Soldatengesetz
erklärt der verteidigungspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Paul Breuer MdB:
Die CDU/CSU begrüßt die Öffnung der Bundeswehr für Frauen aufgrund
freiwilliger Verpflichtung. Frauen werden bald zum alltäglichen Bild
in den deutschen Streitkräften gehören. Sie haben dann nach Eignung,
Leistung und Befähigung die gleichen Chancen wie Männer. Neben
Chancen gibt es auch Risiken, weil Frauen als gleichberechtigte
Soldatinnen zukünftig in Kampfeinsätze der Bundeswehr verwickelt
werden könnten. Die Erfahrungen der Streitkräfte unserer
Partnerländer müssen wir berücksichtigen und den Prozess in der
Bundeswehr in diesem sensiblen Bereich sorgfältig im Auge behalten.
Mit der Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für den Dienst
von Frauen in der Bundeswehr hat die rot-grüne Koalition jedoch
völlig überflüssigerweise die Neuregelung des § 25 Absatz 3
Soldatengesetz verbunden. Dabei will die Regierung quasi durch die
"kalte Küche", wichtige staatsbürgerliche Rechte der Soldaten in
unakzeptabler Schärfe beschneiden. Diese geplante Neuregelung ist ein
Angriff auf den Soldaten als "Staatsbürger in Uniform".
Nach bisheriger Rechtslage konnten Soldaten zur Wahrnehmung
kommunalpolitischer Wahlämter eine Freistellung vom Dienst und Urlaub
erhalten. Rot-Grün will die Wahrnehmung kommunalpolitischer Mandate
nun aber vom Gutdünken des Verteidigungsministers abhängig machen.
Die von Rot-Grün ins Feld geführte Einsatzfähigkeit der Bundeswehr
wird durch die geringe Zahl von ca. 1100 Soldaten als kommunale
Mandatsträger nicht gefährdet. Es zeugt von Misstrauen in die
Soldaten wegen Einzelfällen eine bewährte Praxis per Gesetz
auszuhebeln.
Seit ihrer Gründung war es für die Bundeswehr geradezu
konstitutiv, dass Soldaten das passive wie das aktive Wahlrecht
hatten. Dies war ein Garant dafür, die Bundeswehr mitten in der
Gesellschaft zu verankern. Galt dies früher für die in der Heimat
stationierte Bundeswehr als reine Verteidigungsarmee, so gilt dies
für ihre neue Rolle als Einsatzarmee besonders, wenn zehntausende von
Soldaten jährlich in der Ferne sind. Dadurch gewinnt die Verankerung
der Bundeswehr in die Gesellschaft eine noch größere Wertigkeit.
Die verfassungsrechtlichen Bedenken des Wehrbeauftragten und
seines sozialdemokratischen Parteikollegen und Vorsitzenden der
Enquete-Kommission "Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements"
wurden achtlos beiseite geschoben. Vor dem Hintergrund, das Jahr 2001
als "Jahr des Ehrenamtes" zu begehen, ist die geplante Einschränkung
absurd.
Mit der in letzter Minute durchgesetzten Änderung, die Neuregelung
nicht auf Beamte zu übertragen, schafft Rot-Grün Bürger 1. und 2.
Klasse im Öffentlichen Dienst. Beamte können ein kommunales Mandat
weiter ungehindert ausüben, Soldaten sind auf das Gutdünken des
Verteidigungsministers angewiesen.
Bei der Änderung des § 20a zur Weiterbeschäftigungsmöglichkeit von
ehemaligen Zeit- und Berufssoldaten in der Wirtschaft ist die
Koalition zu kurz gesprungen. Angesichts der vom
Verteidigungsminister propagierten Zusammenarbeit zwischen Bundeswehr
und Wirtschaft ist die reine Beibehaltung der bisherigen Bestimmungen
ein Anachronismus. Wirtschaft und Wissenschaft haben sich
weiterentwickelt, die Bundeswehr unterzieht sich einer Veränderung.
Deshalb muss der Umstieg qualifizierter Soldaten in das Berufsleben
erleichtert und darf nicht erschwert werden.

Rückfragen bitte an:

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Fax: (030) 227-56660
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