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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Austermann/Jaffke: Überflüssige Neuorganisation für Grundstücksverkäufe

Berlin (ots)

Zu der vom Bundesverteidigungsminister angestrebten
Neuorganisation der Liegenschaftsverwertung erklären der
haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dietrich
Austermann MdB, sowie die Berichterstatterin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion für den Haushalt der Finanzverwaltung,
Susanne Jafke MdB:
Der Bundesverteidigungsminister hat verkündet, die
Bundeswehrverwaltung zu straffen und die Zusammenarbeit mit der
Wirtschaft zu stärken. Diese Zielsetzung wird von der Union
mitgetragen, aber von Scharping selbst nicht praktiziert.
Obwohl die geplante Zusammenarbeit von Wirtschaft und Bundeswehr
bereits vor einem knappen Jahr schriftlich und demonstrativ besiegelt
wurde, gibt es bisher kein funktionierendes Pilotvorhaben. Zwar wurde
eine Gesellschaft (GEBB) mit einer verdienten Sozialdemokratin an der
Spitze gegründet. Bisher gibt es aber keinen einzigen von ihr
geförderten Vertrag. Jetzt wird bekannt, dass diese Gesellschaft
Aufgaben übernehmen soll, die bisher von den Bundesvermögensämtern
wahrgenommen werden, nämlich die Direktvermarktung entbehrlicher
Bundeswehrliegenschaften.
Zur Zeit streiten BMF und BMVg über den Inhalt eines
Beratervertrages, der, vom BMVg entworfen, auch die Verwertung von
Grundstücken im Bundesbesitz zum Inhalt haben soll. Dem widerspricht
das BMF mit gutem Grund. Denn die Aufgabenverteilung ist insoweit
klar und gesetzlich geregelt. Offensichtlich hat Minister Scharping
Angst, dass die im Haushalt 2001 vorgesehene Verwertung von
Bundeswehrliegenschaften, die im kommenden Jahr 1,2 Mrd DM einbringen
soll, nicht rechtzeitig stattfindet. Vorsorglich hat sich Scharping
einen "Vorschuss" von 300 Mio DM im Hinblick auf wahrscheinlich
später (nämlich nach beträchtlichen Standortsschließungen) möglichen
Grundstücksverkäufen bewilligen lassen.
Entgegen den eindeutigen Aussagen aller Beteiligten in den
Ministerien, einschließlich des Finanzministers, soll die GEBB
operativ tätig werden bei der Veräußerung von entwicklungsträchtigen
Liegenschaften und solchen mit besonderer Bedeutung. Sie wird dabei
die Federführung im Veräußerungsprozess übernehmen und die
entwicklungsträchtigen Objekte in eine weitere
Entwicklungsgesellschaft einbringen. Sie wird in allen Fällen Herrin
des Verfahrens sein; die grundsätzliche und nach dem Haushaltsrecht
zwingend vorgeschriebene Überführung entbehrlicher
Bundesliegenschaften in das Allgemeine Grundvermögen entfällt wohl in
diesem Falle. Die Bundesvermögensverwaltung soll nur im Bedarfsfalle
zur Hand gehen und darf die verbleibenden, uninteressanten Objekte
verwerten. Dieses vorgehen widerspricht dem Beschluss des
Haushaltsausschusses zur Einführung eines einheitlichen
Liegenschaftsmanagement des Bundes! Es widerspricht dem Auftrag des
Haushaltsausschusses, vor einer Entscheidung über die Zuständigkeit
der GEBB dem Ausschuss zu berichten.
Diese Entscheidung soll an der Bundeshaushaltsordnung vorbei und
gegen die Interessen der Bundesvermögensverwaltung und ihrer
Bediensteten getroffen werden. Es ist dabei wohl auch nicht mehr von
Bedeutung, dass doppelte Kosten anfallen; einmal die Kosten für die
vorhandene und erfahrende Bundesvermögensverwaltung und ein weiteres
Mal für die GEBB und der weiteren Gesellschaften.
Die Union fordert das BMF auf, der Schaffung einer weiteren
Behörde in Form der GEBB, die offensichtlich keine sonstigen
sichtbaren Aktivitäten zeigen kann, mit Nachdruck zu widersprechen.
Wir haben den Rechnungshof gebeten, die Verstöße gegen gesetzliche
Vorschriften offen zu legen.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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