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CDU/CSU Bundestagsfraktion
Eichhorn: Nein zur gleichgeschlechtlichen Ehe

Berlin (ots)

Anlässlich der Verabschiedung des Gesetzentwurfes
zu den gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften durch Rot/Grün
erklärt die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU
Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB:
Die Bundesregierung verabschiedet sich mit dem heute im Bundestag
beschlossenen Gesetzentwurf zu den gleichgeschlechtlichen
Lebensgemeinschaften von unserer verfassungsmäßigen Ordnung. Denn
gleichgeschlechtliche Paare sind keine Ehegemeinschaften im Sinne des
Artikel 6 Grundgesetz, der Ehe und Familie unter den besonderen
Schutz der staatlichen Ordnung stellt. Das Grundgesetz schützt mit
der Ehe keine beliebige Zweisamkeit. Vielmehr werden mit Ehe und
Familie bewusst Gemeinschaften unter den Schutz des Grundgesetzes
gestellt, die das Fortbestehen der Gesellschaft sichern. Dies hat das
Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung mit der
Feststellung bestätigt, dass die Ehe ohne Wenn und Aber als
Gemeinschaft von Mann und Frau zu verstehen ist.
Diese juristische Ansicht teile ich als Familienpolitikerin voll
und ganz. Die Ehe ist auch unter veränderten gesellschaftlichen
Bedingungen das Leitbild des Zusammenlebens und die Keimzelle der
Familie.
Eine Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebensformen mit der
Ehe widerspricht der Leitbildfunktion von Ehe und Familie.
Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften können sich in den meisten
Fällen heute bereits durch privatrechtliche Regelungen absichern.
Soweit darüber hinaus Diskriminierungen bestehen, kann der
Gesetzgeber tätig werden. Aber ein eheähnliches Rechtsinstitut für
gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften ist dafür nicht
erforderlich. Eine Trauung vor dem Standesbeamten, ein gemeinsamer
Name, beitragsfreie Familienmitversicherung in der Krankenkasse,
Familienzuschläge bei der Beamtenbesoldung usw. lehne ich ab.
Damit würden die Grundpositionen, die das Grundgesetz formuliert und
die Werteordnung unserer Gesellschaft prägt, aufgegeben.

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