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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Heiderich/Lensing/Reiche: Biopatente müssen Rechtssicherheit erfahren

Berlin (ots)

Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung
der EU-Biopatentrichtlinie in nationales Recht erklären die Sprecher
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für grüne Gentechnik, Helmut Heiderich
MdB, für rote Gentechnik, Katherina Reiche MdB, sowie der Sprecher in
der Enquete-Kommission "Recht und Ethik der modernen Medizin", Werner
Lensing MdB:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt den Kabinettsbeschluss zur
Umsetzung der EU-Biopatentrichtlinie in deutsches Recht. Die
Bundesregierung behindert damit nicht mehr das Ziel der Richtlinie,
das Patentrecht auf europäischer Ebene zu harmonisieren. Vielmehr
wird eine verlässliche rechtliche Grundlage für die Entwicklung der
wohl bedeutendsten Schlüsseltechnologie des 21. Jahrhunderts
geschaffen.
Die seit einem Jahrzehnt dauernde Diskussion um die Patentierung
von biotechnischen Erfindungen findet so ihren rechtlichen Rahmen in
Deutschland, der auch von verschiedenen internationalen
Vereinbarungen mitbestimmt wird.
Es wird verdeutlicht, dass die angewandte Forschung und die
kommerzielle Nutzung in allen Bereichen der Bio- und Gentechnik vom
deutschen Gesetzgeber unterstützt werden. Dies nützt ebenso der
Grundlagenforschung wie der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands
weltweit. Die Veröffentlichung von Patenten verspricht einen
zusätzlichen Anstoß zu weiterer wissenschaftlicher Entwicklung.
Bei der Frage, ob die EU-Biopatentrichtlinie überhaupt umgesetzt
werden soll, hat die Bundesrepublik Deutschland ohnehin keinen
Spielraum. Sie ist zur Umsetzung der von ihr mitverabschiedeten
Richtlinie verpflichtet, in der sich aber auch die sehr weit gehenden
Vorstellungen der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere zu den
ethischen Aspekten der Patentierung, wiederfinden. Nach der Ansicht
namhafter Patentrechtsexperten ist die Umsetzung in nationales Recht
nicht zuletzt deshalb geboten, weil sie die Position der
Bundesrepublik Deutschland in der europäischen und internationalen
Diskussion zu diesen Themen stärkt.
In dem Gesetzentwurf werden die ethischen Grenzen für die
Patentierung biotechnologischer Erfindungen deutlicher festgelegt.
Insbesondere durch die Bezugnahme auf das deutsche
Embryonenschutzgesetz werden klarere ethische Grenzen gezogen. So
sind beispielsweise weder Verfahren zum Klonen menschlicher
Lebewesen, noch zur Veränderung der menschlichen Keimbahn oder zur
Verwendung menschlicher Embryonen zu kommerziellen Zwecken
patentierbar.
Vor allem aber wird klargestellt, dass der menschliche Körper in
den einzelnen Phasen seiner Entstehung und Entwicklung nicht
patentfähig ist. Anders als oft öffentlich behauptet, wird ohnehin
nicht das Leben an sich patentiert. Vielmehr werden wissenschaftliche
Leistungen, die konkret die Funktionen bestimmter Gene oder
Gensequenzen und daraus abgeleitete gewerbliche Anwendungen
betreffen, vom Patentrecht geschützt. Das gleiche gilt für neue
technische Verfahren zur Herstellung biologischer Stoffe.
Für die Landwirtschaft ist ausdrücklich festgehalten, dass die
Vermehrung und die Nachzucht im eigenen Betrieb von weiteren
patentrechtlichen Ansprüchen freigestellt sind. Die Abgrenzung von
Sortenschutzrecht und gentechnischem Patentrecht ist eindeutig
vorgenommen und im Konfliktfall durch die Zwangsnutzung unter
Regelung des Bundessortenamtes geklärt.
Generell ist geregelt, dass im Zusammenhang mit einem bestimmten
Gen / mit einer bestimmten Gensequenz geschützte Funktionen oder
Verfahren nicht automatisch weitere Arbeiten im Zusammenhang mit
diesem Gen oder dieser Gensequenz ausschließen. Erfindet später ein
anderer Forscher an dieser Stelle ein abweichendes Verfahren oder
eine andere Funktion von wichtigem technischem Fortschritt und
erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung, so kann er notfalls von dem
früheren Patentinhaber eine Zwangslizenz beanspruchen.
Spekulativen Patenten, die breit gestreut beantragt werden
(Schrotschuss-Patentierung) versucht der Gesetzentwurf Einhalt zu
gebieten. Ob dieses und die Verdeutlichung der Abgrenzung von
Entdeckung und Erfindung hinreichend geregelt sind, muss im
Gesetzgebungsverfahren allerdings noch genau überprüft werden.
Jedenfalls wäre an diesen Stellen auch das internationale
Patentrecht zu präzisieren, um Patentstreitigkeiten und die
Bevorteilung kapitalkräftiger Antragsteller zu reduzieren.
Soweit die Bundesregierung jedoch ebenfalls beschlossen hat, die
Frage der Biopatente auf EU-Ebene neu aufzurollen, stellt sie den
gesamten mühsamen Einigungsprozess der letzten 10 Jahre, der zur
Verabschiedung der EU-Patentrichtlinie geführt hat, in Frage.
Unter anderem wird die für den Forschungs- und Wirtschaftsstandort
Deutschland beabsichtigte Rechtssicherheit erneut gefährdet, wenn
beispielsweise die Reichweite des Patentschutzes (des Stoffschutzes),
welche im internationalen Patentrecht längst festgeschrieben ist, im
biotechnologischen Bereich auf EU-Ebene in Frage gestellt wird.
Gerade kleine und mittlere Unternehmen brauchen langfristig
verlässliche Rahmenbedingungen und ein innovationsförderndes Umfeld,
damit sie - letztlich zum Nutzen der Verbraucher und Patienten -
investieren können
Die Bundesregierung muss nun Farbe bekennen. Sie darf den Erfolg
der Schlüsseltechnologie des 21. Jahrhunderts nicht durch halbherzige
Beschlüsse behindern.

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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