CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Nooke/Büttner: Sachsen-Anhalt nimmt Bundesförderung nicht in Anspruch
Berlin (ots)
Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Sprecher der Abgeordneten der neuen Bundesländer, Günter Nooke MdB, und der Vorsitzende der CDU-Landesgruppe Sachsen-Anhalt, Hartmut Büttner MdB, geben bekannt:
Uns liegen Informationen vor, nach denen das Land Sachsen-Anhalt bisher keinerlei Anträge auf Bundeszuschüsse nach der Gedenkstättenkonzeption des Bundes für die Gedenkstätte "Deutsche Teilung" in Marienborn und das Grenzdenkmal in Hötensleben gestellt hat. Bei den akuten Geldnöten und der bedrohlichen Haushaltslage des Landes ist es verwunderlich, dass die Bundesförderung nicht in Anspruch genommen wird.
In einem Schreiben an Sachsen-Anhalts Ministerpräsidenten Dr. Reinhard Höppner hat ihn Hartmut Büttner aufgefordert, möglichst umgehend Anträge auf Bundesförderung für die Gedenkstätte Marienborn und das Grenzdenkmal Hötensleben zu stellen. Büttner hatte sich auf Bundesebene nachdrücklich für die Aufnahme der beiden Orte in die Gedenkstättenkonzeption des Bundes eingesetzt, weil es sich bei Marienborn um die bedeutendste Grenzübergangsstelle im geteilten Deutschland gehandelt hat. Im wenige Kilometer entfernten Hötensleben steht noch ein Stück der ehemaligen Grenzbefestigungen.
Für Hartmut Büttner ist die Passivität der Landesregierung Sachsen-Anhalt völlig unverständlich, da es gerade Beschwerden und Anforderungen aus seinem Heimatland waren, die ihn besonders motiviert hatten, eine Bundesförderung möglich zu machen. Die Bewahrung von authentischen Stätten der deutschen Teilung ist heute wichtiger denn je. Im Rahmen seiner alljährlichen offiziellen Besuche während der parlamentarischen Sommerpause besuchte er die Gedenkstätte in Marienborn und das Grenzdenkmal in Hötensleben. Er regte in diesem Zusammenhang eine bessere Ausschilderung der Gedenkstätte "Deutsche Teilung" in Marienborn an.
Im Fall des Grenzdenkmals in Hötensleben ist ein bisher von Sachsen-Anhalt abgelehntes Mindestengagement des Landes (50 % der Gesamtsumme) die Voraussetzung für eine Bundesförderung.
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