Flachsbarth: Religionsfreiheit heißt nicht Verzicht auf religiöse Symbole
Berlin (ots)
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wird in nächster Zukunft über das Urteil zu Kruzifixen in italienischen Schulen neu verhandeln. Dazu erklärt die Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Kirchen und Religionsgemeinschaften, Dr. Maria Flachsbarth MdB:
Religionsfreiheit darf nicht einseitig auf den Zwang zum Verzicht auf religiöse Symbole reduziert werden. Das Recht auf Glaubens- und Religionsfreiheit bedeutet in seiner positiven Dimension vielmehr, dass Religion sichtbar gelebt werden darf.
Religion ist nicht nur für den einzelnen bedeutend, sondern auch für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Unsere Verfassungsordnung, gerade unsere Grundrechte fußen auf Werten, die maßgeblich von der christlich-jüdischen Tradition getragen werden.
Das Kreuz ist nicht nur ein kulturelles Symbol, sondern Symbol für das Bekenntnis der Christen. Als solches sollte es auch in einer pluralen Gesellschaft seinen selbstverständlichen Platz in der Öffentlichkeit behalten.
Es ist zu begrüßen, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sich erneut mit der Frage von Kruzifixen in Italiens Schulen beschäftigen will. Der Fall wird vor die Große Kammer des Gerichtshofs kommen. Vor einigen Monaten hatte das Gericht in einer ersten Verhandlung zugunsten einer Klägerin entschieden, dass ein Kruzifix in der Klasse einer staatlichen Schule in Italien entfernt werden muss. Die Anberaumung der erneuten Verhandlung zeigt, dass das Thema der Religionsfreiheit und der Religion im Öffentlichen Raum auch von den europäischen Richtern mit großer Ernsthaftigkeit verfolgt wird.
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