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Kansy: Eine Wohngeldnovelle zum Nulltarif für den Bund

Berlin (ots)

Zu der innerhalb der Bundesregierung vorbereiteten
Wohngeldverordnung zur Neufestsetzung der Mietenstufen im früheren
Bundesgebiet erklärt der wohnungspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Dietmar Kansy MdB:
Mit Blick auf die zum nächsten Jahr beschlossenen
Leistungsverbesserungen für Wohngeldempfänger wird die
Bundesregierung in Kürze das Verordnungsverfahren zur Neufestsetzung
der Mietenstufen für Gemeinden und Kreise im früheren Bundesgebiet
einleiten. Die jeweilige Mietenstufe ist bedeutsam für die
Mieten-Höchstbelastung, die den Anspruch auf Wohngeld begründet.
Die 10 Jahre alten Mietenstufen- Einteilung wird auf Grund der
zwischenzeitlichen Mietenentwicklung korrigiert, dies wird in vielen
Gemeinden zu erheblichen Veränderungen führen - teilweise auch zu
negativen. So werden von den 223 Kreisen 35 herabgestuft, außerdem
von 1298 Gemeinden 147. Die Zurückstufung einer Gemeinde von der
Mietenstufe III auf II reduziert beispielsweise den Wohngeldanspruch
einer Alleinstehenden mit einem Einkommen von 1400 DM monatlich und
einer Mietbelastung von 586 DM (Neubau) um knapp 20% (monatlich 18
DM).
Die rund 600.000 Tabellenwohngeld-Empfänger in den neuen Ländern
werden erst 2002 wissen, was ihnen die Ende 1999 vom Bundestag
beschlossene Wohngeld-Anhebung dauerhaft bringt. Erstmals sollen dann
auch die ostdeutschen Kommunen und Kreise in die 6 Mietenstufen
eingeteilt werden; dabei ist zu erwarten, dass vielen Gemeinden nur
die Mietenstufe 1 zugeordnet wird. Gleichzeitig sollen die
Mietenstufen für Westdeutschland erneut neu berechnet werden.
Mit der Vorlage des Haushaltsentwurfs für das Jahr 2001 hat die
Bundesregierung schließlich deutlich gemacht, dass ihr trotz 700 Mio.
DM Leistungsverbesserungen eine Wohngeldreform zum Nulltarif für den
Bund gelungen ist. Der Haushaltsansatz von 4 Mrd. DM war bereits in
der Lafontainschen Finanzplanung (ohne Wohngeldnovelle) eingestellt -
280 Mio. DM wurden zwischenzeitlich zu Lasten der Länder eingespart,
gleichzeitig wird über die angeblich zur Mitfinanzierung notwendigen
Eingriffe bei der Eigenheimförderung mit zusätzlichen Steuereinnahmen
von über 200 Mio. DM gerechnet.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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