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Böhmer: Ja zur Vereinheitlichung der Altenpflegeausbildung - Nein zum Altenpflegegesetz der Bundesregierung

Berlin (ots)

Anlässlich der heutigen 2. und 3. Lesung des von
der Bundesregierung eingebrachten Altenpflegegesetzes äußert sich die
stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr.
Maria Böhmer MdB, wie folgt:
Die Vereinheitlichung der Altenpflegeausbildung in Deutschland ist
zweifellos angezeigt. Zur Zeit bestehen in 16 Bundesländern 17
verschiedene Ausbildungsregelungen im Bereich der Altenpflege, allein
in Hamburg zwei. Unterschiedliche Ausbildungsordnungen führen zu
unterschiedlichen Qualitätsstandards. Dies ist weder im Interesse der
Pflegebedürftigen noch des Pflegepersonals. Heute sind bereits 21 %
der Menschen in Deutschland über 60 Jahre alt. Deren Anteil wird
wachsen. Die Zahl der Demenzkranken wird in den nächsten 10 Jahren
von 800.000 auf 1,7 Mio. steigen. Eine dauerhafte und
Rechtssicherheit schaffende einheitliche rechtliche Grundlage für die
Altenpflege ist daher unerlässlich.
Die nun von der Bundesregierung vorgesehene Regelung bietet diese
Sicherheit aber nicht. Die Regelung schafft vielmehr Unsicherheit
unter den Pflegenden. Ungeklärt ist, wie sich das Vorhaben der
Bundesregierung auf die auf Landesebene vorhandenen Strukturen und
Kooperationen in der Altenpflegeausbildung auswirkt. Überhaupt stellt
sich die Frage, inwieweit eine bundesrechtliche Lösung sinnvoll ist.
Denkbar wäre etwa auch die einheitliche Regelung der
Altenpflegeausbildung im Rahmen einer neuen Vereinbarung der
Kultusministerkonferenz und der Sozialministerkonferenz.
Durch das Gesetz droht die Absenkung des Ausbildungsniveaus
innerhalb der Altenpflege. Die Gesetzesvorlage der Bundesregierung
geht von einer dreijährigen Ausbildungsdauer aus. Der Entwurf bietet
die Möglichkeit die Ausbildungszeit zu verkürzen. Zweifelhaft ist, ob
mit der verkürzten Ausbildungszeit der derzeitige Qualitätsstandard
in der Altenpflege aufrecht erhalten werden kann. Gelingt dies nicht,
werden die Pflegenden zu den Leidtragenden.
Gegen den vorliegenden Gesetzentwurf bestehen darüber hinaus
rechtliche Bedenken. Einige Länder bestreiten die
Gesetzgebungskompetenz des Bundes und sehen einen Verfassungsverstoß.
Zudem bestehen Zweifel im Hinblick auf die Zulässigkeit der
Umlagefinanzierung. Die Bundesregierung sollte den Gesetzentwurf
daher nochmals überprüfen und die Bedenken ausräumen, damit die
Altenpflegeausbildung für die Zukunft auf einer rechtlich
einwandfreien und zuverlässigen Grundlage steht.

Rückfragen bitte an:

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Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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