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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis: Verfehlte Justizreform freundlicher verpackt - keine wesentlichen Änderungen

Berlin (ots)

Zu dem vom Bundesjustizministerium übernommenen
Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen für eine sogenannte
Justizreform erklärt der rechtspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Was nach massivem Protest und vernichtender Kritik aus Anwalt- und
Richterschaft sowie aus den meisten Bundesländern von der glücklosen
Justizministerin zurückgezogen und nun als Koalitionsentwurf für eine
sogenannte Justizreform wieder auftaucht, ist alles andere als ein
Durchbruch. Im Gegenteil, es ist eine Verschlimmbesserung.
Schon das Verfahren vor dem erstinstanzlichen Richter wird
komplizierter: Für die nichtberufungsfähigen Sachen ist ein völlig
neues sogenanntes Rügeverfahren vorgesehen. Die Rüge kann nur auf die
Verletzung des rechtlichen Gehörs gestützt werden. Es bedarf einer
Rügeschrift. Es laufen neue Fristen, in der Summe sechs Wochen. Der
Gegner muss Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Am Ende vom Lied
muss derselbe Richter, der das Urteil verkündet hat, befinden, ob er
den Anspruch auf das rechtliche Gehör verletzt hat. Übt er
Selbstkritik und bejaht dies, geht der Prozess dort weiter, wo er
geendet hat, nämlich vor Schluss der mündlichen Verhandlung.
Allein dies ist eine neue Spielwiese, die zu nutzen jeder Anwalt
schon zur Vermeidung von Haftungsansprüchen geradezu verpflichtet
ist. Es handelt sich um das Gegenteil von Effizienz.
Einige haben nach kursorischer Durchsicht gejubelt, die
Annahmeberufung sei weg. Beim näheren Hinsehen zeigt sich jedoch,
dass lediglich das Etikett geändert wurde. Das Berufungsgericht kann
mit denselben Gründen, nämlich mangels Erfolgsaussicht und mangels
grundsätzlicher Bedeutung, das Verfahren beenden. Die Prozessparteien
interessiert es herzlich wenig, ob die Berufung mangels
Erfolgsaussicht oder grundsätzlicher Bedeutung nicht angenommen oder
zurückgewiesen wird. Demgegenüber fällt die marginale Erweiterung des
Prüfungsumfangs in der Berufung kaum ins Gewicht.
Dafür wird auch das Berufungsverfahren komplizierter, denn vor der
Zurückweisung muss das Gericht den Parteien Gelegenheit zur
Stellungnahme geben. Es werden also wieder Schriftsätze gewechselt.
Die Durchführung einer Verhandlung wäre da wahrlich effizienter.
Strukturell bleibt es auch dabei, daß über das Verfahrensrecht der
Umbau der Gerichtsorganisation erzwungen werden soll. Die Berufung
beim meist fernen OLG und der sich anschließende Rückzug der Justiz
aus der Fläche, wenn die ausgetrockneten Landgerichte und die
Amtsgerichte vereinigt werden, führen zu einer bürgerfernen und
bürokratischen Justiz, dem Gegenteil des angeblichen Reformziels.
Aber mit der Effizienz hat die Justizministerin es ohnehin nicht.
Da wird zunächst der Referentenentwurf aller Orten gefeiert, um ihn
schließlich doch erschrocken zurückzuziehen. Anschließend werden um
der reinen Publicity willen die Bundestagsfraktionen der rotgrünen
Koalition vor einen neuen Entwurf gespannt. Und drei Tage vor der
geplanten ersten Lesung dieses Entwurfs liest man in den Gazetten,
dass die Frau Justizministerein im August einen weiteren Entwurf aus
dem Hause BMJ vorstellen will. Kuddelmuddel nennt man so etwas.
Nach der Notwendigkeit einer Reform fragt man offenbar nicht mehr.
Die Degeneration zum Selbstzweck ist vollkommen.

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