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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Mortler: Rechte der Flugpassagiere gestärkt

Berlin (ots)

Zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs über den
Entschädigungsanspruch von Flugpassagieren bei Verspätungen erklärt 
die tourismuspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, 
Marlene Mortler MdB:
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist eine gute 
Entscheidung für alle Flugpassagiere, die ihre Reise auf einem 
Flughafen in der EU antreten. Damit werden die Rechte der Verbraucher
bei starken Flugverspätungen zu Recht gestärkt. In letzter Konsequenz
sind die Folgen einer starken Verspätung für die Passagiere oft mit 
denen bei einer kompletten Flugannullierung vergleichbar. Dem trägt 
das neue Urteil nunmehr Rechnung und stärkt die Rechtssicherheit bei 
der Durchsetzung finanzieller Entschädigungsansprüche.
Bisher hatten Fluggäste bei Verspätungen lediglich einen Anspruch 
auf Essen und Getränke sowie bei Bedarf eine Hotelübernachtung. Bei 
einer Verspätung von mehr als 5 Stunden konnten sie auch auf den Flug
verzichten und den Flugpreis erstattet bekommen. Eine nach der 
Entfernung gestaffelte Entschädigungspauschale stand ihnen jedoch nur
bei einer Annullierung oder Nichtbeförderung zu. Dies führte in der 
Praxis zu Unklarheiten bei der Auslegung dieser Begriffe bei 
rechtlichen Auseinandersetzungen.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
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