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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis: Kronzeugenregelung erneuern

Berlin (ots)

Zur Forderung des rheinland-pfälzischen
Justizministers Herbert Mertin (FDP), eine neue Kronzeugenregelung
bei schweren Straftaten wieder einzuführen, erklärt der
rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert
Geis MdB:
Die seitens des rheinland-pfälzischen Justizministers geforderte
Neuauflage der 1999 ausgelaufenen Kronzeugenregelung ist lange
überfällig. Die von der CDU/CSU-Fraktion bereits im vergangenen
Dezember erhobene Forderung war von den Koalitionsfraktionen
abgelehnt worden. Wir treten weiterhin mit Nachdruck für die
Kronzeugenregelung ein. Sie ist - erneuert und den rechtsstaatlichen
Bedenken Rechnung tragend - als effektives Mittel der Bekämpfung von
Organisierter Kriminalität unerlässlich. Die Sicherheit der Bürger
vor den ausufernden Verbrechen Organisierter Kriminalität verlangt
ein entschlossenes und umgehendes Handeln. Dabei erinnern wir erneut
an die Zusage des Kanzlers in seiner Regierungserklärung vom 10.
November 1998, "die Kriminalität in all ihren Erscheinungsformen
entschlossen (zu) bekämpfen".
In der gebotenen Neuauflage der Kronzeugenregelung sollte
klargestellt sein, dass keine Verurteilung allein aufgrund der
Aussage eines Kronzeugen erfolgen darf, die Angaben des Kronzeugen
also durch zusätzliche Beweismittel erhärtet werden müssen. Auch muss
das Strafverfahren zu Ungunsten des Kronzeugen wieder aufgenommen und
die von der Justiz gewährten Strafmilderungsvorteile beseitigt werden
können, wenn sich herausstellt, dass ein Kronzeuge die Justiz
"hereingelegt" hat.
Ohne die Gewinnung von Kronzeugen ist eine wirksame Bekämpfung der
Organisierten Kriminalität aufgrund der vorhandenen Abschottung und
der hierarchisch aufgebauten Organisationsformen oftmals nicht
möglich. Je höher ein Beschuldigter in dem Gefüge eines kriminellen
Netzwerkes steht, um so schwieriger ist es, unbeteiligte Zeugen zu
finden, die belastende Beobachtungen bekunden könnten, zumal sich die
führenden Leute selten unmittelbar "die Hände schmutzig" machen. Die
Strafverfolgungsbehörden sind daher auch auf Aussagen von Mitgliedern
der Organisation angewiesen, die aber die damit verbundenen
erheblichen Risiken in aller Regel nur dann auf sich nehmen, wenn sie
sich davon auch Vorteile im Rahmen des gegen sie einzuleitenden
Strafverfahrens versprechen dürfen.
Die Verfolgung der Organisierten Kriminalität ist ein
außerordentlich wichtiges Anliegen der Allgemeinheit. Es muss
weiterhin zentrale Aufgabe sein, dieser Erscheinungsform der
Kriminalität wirksam und mit Nachdruck zu begegnen.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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