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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Schmidt: Schröder, Thierse, Müntefering und Clement zu Vermögensbeteiligungen der SPD vor dem 1. UA vernehmen

Berlin (ots)

Der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im 1.
Untersuchungs-ausschuss, Andreas Schmidt (Mülheim) MdB, erklärt:
Die Mitglieder der CDU/CSU-Arbeitsgruppe haben gestern im
Untersuchungsausschuss vier Beweisanträge eingebracht, mit denen das
obskure Finanzgebahren der SPD bei ihren Vermögens-beteiligungen
aufgehellt werden soll. Wir wollen Bundeskanzler Schröder,
Bundestagspräsident Thierse, Bundesminister a.D. Müntefering und
Ministerpräsident Clement als Zeugen im Untersuchungsausschuss dazu
befragen, ob und inwieweit die SPD bei der Veröffentlichung ihrer
Vermögensbeteiligungen diese über Jahre in ihren
Rechenschaftsberichten systematisch verschleiert hat. Als langjährige
Mitglieder des Parteivorstandes der SPD tragen die Zeugen
Verantwortung für die Pflicht zur öffentlichen Rechenschaftslegung
der SPD-Parteifinanzen. Anerkannte Wirtschaftsfachleute sprechen
inzwischen offen den Verdacht der Umgehung des Parteiengesetzes bei
der Veröffentlichung der Vermögensbeteiligungen der SPD aus. Wir
wollen aber auch wissen, für welche Zwecke die 14 Tage vor der
Bundestagswahl an die SPD ausgeschütteten Gewinne in Höhe von 18,4
Mio. DM verwandt wurden, die im Rechenschaftsbericht der SPD für das
Jahr 1998 nicht erscheinen. Bundeskanzler Schröder hat seine
Bereitschaft erklärt, vor dem Ausschuss auszusagen. Er und die
anderen Zeugen sollten unverzüglich vor dem Untersuchungsausschuss
vernommen werden und Farbe bekennen. Die SPD darf nicht weiter die
Öffentlichkeit über ihr wahren Vermögensverhältnisse in die Irre
führen. Der Antrag betreffend die Vernehmung von Bundeskanzler
Schröder ist als Anlage beigefügt.
ANTRAG
   der Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion
   im 1. Untersuchungsausschuss
Der Untersuchungsausschuss möge beschließen:
Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (BT-Drs. 14/2139,
14/2686), insbesondere zu IV., so auch zu der Frage, ob und inwieweit
die SPD bei der Veröffentlichung ihrer Vermögensbeteiligungen in
ihren Rechenschaftsberichten ihre wahren Vermögensverhältnisse
verschleiert und hinsichtlich der aus ihren Vermögensbeteiligungen
gezogenen Erträge unrichtige Angaben in ihren Rechenschaftsberichten
gemacht und damit gegen die nach dem Grundgesetz und dem
Parteiengesetz bestehende Verpflichtung zur öffentlichen
Rechenschaftslegung über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel
sowie über ihr Vermögen verstoßen hat und zur Klärung der Frage,
welche Erträge die SPD aus ihren Vermögensbeteiligungen wann erzielt
hat, wann diese ausgeschüttet worden sind und in welchem Umfang sie
in den jeweiligen Rechenschaftsberichten entgegen den Bestimmungen
des Grundgesetzes und des Parteiengesetzes nicht veröffentlicht
worden sind, durch Vernehmung von Herrn Bundeskanzler Gerhard
Schröder, MdB, Bundesvorsitzender der SPD, als Zeuge.
Begründung:
Nach Medienberichten (vgl. Wirtschaftswoche vom 27.04.2000, DIE
WELT vom 29.04.2000) soll die SPD Gewinne aus ihren
Vermögensbeteiligungen systematisch in ihren Rechenschaftsberichten
verschleiert haben.
In einem Interview mit der Zeitung DIE WELT vom 15.03. 2000
erklärte die Bundesschatzmeisterin der SPD, Frau Wettig-Danielmeier,
die SPD erhalte aus ihren Vermögensbeteiligungen jährlich sieben bis
zehn Millionen DM. Nach einem Bericht der Zeitung DIE WELT vom
22.04.2000 soll die SPD eigene Deutsche Druck- und
Verlagsgesellschaft mbH (DDVG) für das Jahr 1997 einen Bilanzgewinn
von 36,5 Mio. DM ausgewiesen haben, von dem sie am 10. September
1998, zwei Wochen vor der Bundestagswahl, 18,4 Mio. DM an die SPD
ausgeschüttet haben soll. Im SPD-Rechenschaftsbericht für das Jahr
1998 (BT-Drs. 14/2508) werden als Vermögenseinnahmen des
Parteivorstandes nur 2,4 Mio. DM aufgeführt. Es bestehen daher
konkrete tatsächliche Anhaltspunkte, dass die SPD in ihren
Rechenschaftsbericht für das Jahr 1998 hinsichtlich der aus ihren
Vermögensbeteiligungen gezogenen Erträge unrichtige Angaben gemacht
und damit gegen die nach dem Grundgesetz und dem Parteiengesetz
bestehenden Verpflichtungen zur öffentlichen Rechenschaftslegung über
die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen
verstoßen hat. Es besteht der Verdacht, dass in den anderen Jahren
entsprechend verfahren worden ist. Lt. DIE WELT vom 29.04.2000 hat
die SPD eingeräumt, in den Jahren 1992 bis 1997 insgesamt 23,3 Mio.
DM an Gewinnausschüttung vor Steuern erhalten zu haben.
Gerhard Schröder gehört seit 1986 dem SPD-Parteivorstand und seit
November 1989 dem SPD-Präsidium an, das für die laufende politische
und organisatorische Geschäftsführung der Partei zuständig ist. Seit
dem 13. April 1999 ist Bundeskanzler Schröder Bundesvorsitzender der
SPD Deutschlands. Zur Geschäftsführung des Parteivorstandes gehört
die Pflicht zur öffentlichen Rechenschaftslegung nach § 23 PartG.
Angesichts seiner Mitgliedschaft in diesen Gremien kann die Aussage
von Bundeskanzler Gerhard Schröder Aufschluss darüber geben, welche
Erträge die SPD aus ihren Vermögensbeteiligungen wann erzielt hat,
wann und inwieweit sie an die SPD ausgeschüttet worden sind und in
welchem Umfang sie nicht in den Rechenschaftsberichten der SPD
veröffentlicht worden sind. Der Zeuge kann darüber hinaus Auskunft zu
der Frage geben, wer an der Nichtveröffentlichung der Erträge aus den
Vermögensbeteiligungen in den Rechenschaftsberichten mitgewirkt hat
bzw. davon Kenntnis hatte und welchem Zweck diese Einnahmen gedient
haben bzw. wo diese verblieben sind. Der Zeuge kann daher mit seiner
Aussage zur Erfüllung des Untersuchungsauftrages beitragen.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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