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Hüppe: Behinderte waren erste Opfer

Berlin (ots)

Anlässlich des Gedenkens der Opfer der
nationalsozialistischen Euthanasiegesetze erklärt der Beauftragte der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit 
Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:
Die ersten Opfer der Rassenideologie des Nationalsozialismus waren
Menschen mit Behinderungen. Gegen sie richteten sich 
Erbgesundheitsgesetze und Euthanasiepolitik des "Dritten Reiches".
In Erinnerung an diese Menschen findet in Berlin am 6. September eine
Gedenkfeier statt, an dem Ort, wo sich die Zentrale der 
Vernichtungsaktion befand, in der Tiergartenstraße 4.  "T4", die 
Abkürzung der Adresse, steht synonym für die NS-Verbrechen an 
behinderten Menschen.
Ab Juli 1933 fand durch das sogenannte "Gesetz zur Verhütung 
erbkranken Nachwuchses" eine systematische Erfassung statt, 
sogenannte "Erbkranke" wurden selektiert und zwangssterilisiert. 
Unter den ermordeten und als Versuchsobjekte missbrauchten Menschen 
waren viele Menschen mit einer sogenannten "geistigen Behinderung".
Den nationalsozialistischen Euthanasiemorden im Rahmen des 
sogenannten "T4-Programms" fielen ab 1939 über 100.000 behinderte 
Menschen zum Opfer. An vielen weiteren wurden medizinische Versuche 
durchgeführt. Die Morde an Kranken und Behinderten waren Vorläufer 
und Vorbild der späteren Massenmorde in den Vernichtungslagern. Wer 
die Geschichte der Täter verfolgt, wird feststellen, dass viele in 
Medizin und Forschung auch nach dem Krieg wieder hohe Positionen 
besetzen konnten.
Die Verbrechen der Vergangenheit sind Mahnung für die Zukunft, nie
wieder zwischen lebenswertem und "lebensunwertem" menschlichen Leben 
zu unterscheiden. Lebensrecht und Menschenwürde aller Menschen gelten
unabhängig von Behinderung, Krankheit oder Alter.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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