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Singhammer: Elterngeld schafft Wahlfreiheit

Berlin (ots)

Zu den aktuellen Zahlen des Statistischen
Bundesamtes über die Bewilligung von Elterngeld erklärt der 
familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes 
Singhammer MdB:
Jeweils etwa die Hälfte der Mütter mit Elterngeld war erwerbstätig
oder zuvor nicht erwerbstätig. Das von der Union durchgesetzte 
Mindestelterngeld, der Sockelbetrag von 300 Euro pro Monat, hat sich 
damit als Renner und Garantie der Wahlfreiheit der Lebensmodelle 
entwickelt.
Ohne das Mindestelterngeld hätte das Elterngeld in den vergangenen
15 Monaten statt 720.000 Mal nur rund 350.000 Mal bewilligt werden 
können.
Die zweite Stufe der Wahlfreiheit wird mit der gleichzeitigen 
Einführung des Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung und Betreuungsgeld
umgesetzt.
Nach dem 12. bzw. 14. Monat der Geburt eines Kindes soll 
denjenigen Eltern, die ihr Kind nicht in einer Einrichtung betreuen 
lassen, monatlich 150 Euro Betreuungsgeld ausgezahlt werden. Das 
Betreuungsgeld wie das Mindestelterngeld stellen sicher, dass 
staatliche Zuwendungen nicht in ein bestimmtes Lebensmodell drängen, 
sondern die Wahlfreiheit erweitert wird.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
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