Alle Storys
Folgen
Keine Story von CDU/CSU - Bundestagsfraktion mehr verpassen.

CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Gehb/Krings: Auskunftsanspruch muß sich jetzt in der Praxis bewähren

Berlin (ots)

Anlässlich der heutigen Verabschiedung des Gesetzes
zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums
erklären der rechtspolitische Sprecher der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB, und der 
Berichterstatter für "Geistiges Eigentum" der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Rechtsausschuss des Deutschen 
Bundestages, Dr. Günter Krings MdB:
Die Union konnte bei Ihrem Hauptanliegen zur Ausgestaltung des 
zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs wesentliche Veränderungen 
erreichen. Der Rechteinhaber wird diesen Anspruch nicht erst geltend 
machen können, wenn eine Rechtsverletzung im geschäftlichen Verkehr 
stattfindet, sondern wenn sie bereits den Umfang eines gewerblichen 
Ausmaßes erreicht. Das bedeutet, dass dieser Anspruch auch für den 
Bereich der illegalen Tauschbörsen Anwendung findet, der ansonsten 
außen vor geblieben wären, da grundsätzlich ohne 
Gewinnerzielungsabsicht gehandelt wird.
Gleichzeitig ist das gewerbliche Ausmaß im Gesetz näher definiert 
worden. Damit wird klargestellt, dass die Gewerblichkeit nicht nur 
ein quantitatives Element hat, sondern auch auf die Intensität und 
Qualität der Schädigung abstellt. Wenn also eine Person ein 
komplettes Musikalbum oder einen Film vor oder kurz nach seiner 
Veröffentlichung zum Download bereitstellt, greift der 
Auskunftsanspruch auch.
Die Problematik der zum Teil horrenden Anwaltsgebühren bei 
Abmahnungen bekommt das Gesetz ebenfalls in den Griff. Anwälte können
in einfach gelagerten Fällen erstmaliger privater Rechtsverletzung 
nur noch einen Betrag von 100 Euro ansetzen. Gleichzeitig stellt die 
Begründung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses nun klar, in
welchen konkreten Fällen eine einfach gelagerte Rechtsverletzung 
anzunehmen ist. Die enge Grenzziehung dieser Fälle stellt sicher, 
dass größere und gewerbliche Rechtsverletzer immer noch mit 
abschreckenden Gebühren zu rechnen haben.
Der neue Auskunftsanspruch wird in vielen Fällen den Umweg über 
die Strafanzeige entbehrlich machen. Gerade wegen verbleibender 
Lücken dieses Informationsanspruchs muss dem Urheber aber weiterhin 
die Möglichkeit einer strafrechtlichen Verfolgung offenstehen. Daher 
beobachten wir mit Sorge, die Haltung einzelner Staatsanwaltschaften,
bei derartigen Strafanzeigen grundsätzlich keine Ermittlungen mehr 
aufzunehmen. Wer es ernst meint mit dem Schutz des geistigen 
Eigentums, darf aber keine prinzipiell anderen Maßstäbe anlegen als 
bei Sachbeschädigungen oder anderen Eigentumsdelikten.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Weitere Storys: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
  • 11.04.2008 – 12:42

    Börnsen: Soziokultur macht Kultur in der Gesellschaft stark

    Berlin (ots) - Anlässlich des 20. Jubiläums des Fonds Soziokultur erklärt der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Börnsen (Bönstrup) MdB: Seit 20 Jahren fördert der Fonds Soziokultur mit großem Erfolg Projekte, die Kunst und Kultur in Zusammenhang mit gesellschaftlichen und sozialen Fragestellungen bringen. Vorhaben und Initiativen, die abseits der gesicherten ...

  • 11.04.2008 – 12:29

    Ruck: Der Koalitionsvertrag gilt auch für Steinbrück

    Berlin (ots) - Zu dem Ressortstreit über den Haushaltsentwurf 2009 erklärt der entwicklungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Christian Ruck MdB: Die Haushaltskonsolidierung - dies steht außer Frage - ist ein wichtiges und zentrales politisches Ziel der Koalition zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit Deutschlands. Ein weiteres wichtiges politisches Ziel für die Sicherung von ...