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Singhammer: Streit um Kindergrundrechte entschärft und entschieden

Berlin (ots)

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts über
ein Recht des Kindes auf Pflege und Erziehung erklärt der 
familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes 
Singhammer MdB:
Mit der ausdrücklichen Anerkennung eines Kinderrechtes auf Pflege 
und Erziehung gegenüber den eigenen Eltern schafft das höchste 
deutsche Gericht eine Neuerung und Klarstellung. Gerichte, Verwaltung
und Politik sind künftig  gehalten, das vom Verfassungsgericht 
deutlich ausformulierte Kinderrecht zu beachten und umzusetzen. Der 
Streit, ob Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden müssen, ist 
damit entschärft und faktisch durch das Urteil vom 1. April 2008 
entschieden: Kinderrechte existieren.
Jetzt geht es darum, Kinderrechte und Kinderschutz in die Praxis 
umzusetzen:
  • Durch frühzeitige Förderung der elterlichen Erziehungskompetenz
  • Konsequente Vorsorge, besonders bei Untersuchungen
  • Keine Behinderung des Kinderschutzes durch überbordenden Datenschutz
Klar ist aber auch: Alle Kinderrechte und staatliche Vorsorge 
können elterliche Liebe nicht ersetzen.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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