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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Hüppe: Pflegereform positiv für Menschen mit Behinderungen

Berlin (ots)

Anlässlich der heutigen Abstimmung im Plenum des
Deutschen Bundestages über das Gesetz zur strukturellen 
Weiterentwicklung der Pflegeversicherung erklärt der Beauftragte der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit 
Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:
Die Pflegereform bringt eine Reihe von Verbesserungen für Menschen
mit Behinderungen und Pflegebedürftige.
Wesentlicher Fortschritt des Gesetzes ist die finanzielle 
Aufstockung der Betreuungskosten für Menschen mit einer erheblich 
eingeschränkten Alltagskompetenz, die bislang keine Pflegestufe 
hatten. Hierzu gehören nicht nur Demenzerkrankte, sondern auch 
Menschen mit einer sogenannten "geistigen" Behinderung. Anstatt 460 
Euro Betreuungskosten jährlich können Menschen mit eingeschränkter 
Alltagskompetenz nun bis zu 200 Euro pro Monat erhalten.
Familien mit behinderten und pflegebedürftigen Kindern werden 
durch die Reform der Pflegeversicherung mehr entlastet. Künftig 
können behinderte und pflegebedürftige Kinder bei Fehlen von 
kindgerechten Pflegeplätzen im Rahmen der Kurzzeitpflege auch bei der
Unterbringung in Einrichtungen der Behindertenhilfe Leistungen der 
Pflegeversicherung erhalten.
Mit der sogenannten Pflegezeit wird die Situation pflegender 
berufstätiger Angehöriger deutlich verbessert. Zudem können mehr 
pflegebedürftige Menschen länger in ihrer häuslichen gepflegt werden.
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die sich um pflegebedürftige 
Angehörige kümmern, haben nun einen Anspruch auf eine bis zu 
sechsmonatige unbezahlte Freistellung von der Arbeit mit 
anschließender Rückkehrmöglichkeit. Darüber hinaus kann es in akuten 
Fällen eine Freistellung von der Arbeit bis zu zehn Tagen geben.
In einem Entschließungsantrag haben die Koalitionsparteien die 
Bundesregierung aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, in 
Modellprojekten die Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets auch in 
der Pflegeversicherung unter Aufhebung der bisherigen Gutscheinlösung
zu untersuchen. Bisher steht vor allem das Pflegegeld als 
Budgetleistung zur Verfügung. Die Pflegesachleistung hingegen wird in
Form von Gutscheinen ausgegeben.
Die Union hat sich bei der Reform der Pflegeversicherung massiv 
dafür eingesetzt, dass Leistungen der Pflegeversicherung an die 
Bedürfnisse pflegebedürftiger, behinderter und älterer Menschen 
angepasst werden. Erstmals seit dem die Pflegeversicherung 1995 unter
einer unionsgeführten Regierung eingeführt wurde, werden die 
Leistungen der Pflegeversicherung spürbar angehoben.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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