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Fuchs: Post-Mindestlohn: Jetzt muss ein neuer Tarifvertrag her

Berlin (ots)

Zu den bekannt gewordenen Ergebnissen einer
Erhebung der Bundesnetzagentur zum Geltungsbereich des 
Mindestlohn-Tarifvertrags zwischen dem Arbeitgeberverband Postdienste
e.V. und u.a. der Gewerkschaft Verdi erklärt der 
mittelstandspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. 
Michael Fuchs MdB:
Die bekannt gewordenen Ergebnisse der Vollerhebung der 
Bundesnetzagentur zum Geltungsbereich des umstrittenen 
Mindestlohn-Tarifvertrages bestätigen eindrucksvoll alle Zweifel und 
Bedenken der letzten Wochen.
Die Bundesregierung hat auf ihrer Kabinettsklausur in Meseberg die
Aufnahme der Briefdienstleistungsbranche in das Entsendegesetz und 
die Herstellung einer Allgemeinverbindlichkeit auf dem Verordnungsweg
bis zum Jahresende davon abhängig gemacht, dass über 50 Prozent der 
Beschäftigten in der Postbranche der Tarifbindung unterliegen.
Das Erreichen dieses erforderlichen Quorums ist nun eindeutig 
widerlegt. Selbst unter Einbeziehung von Beamten fallen gerade einmal
42 Prozent der Beschäftigten unter den ausgehandelten 
Mindestlohn-Tarifvertrag. Dabei ist beispielsweise der Einzelhandel 
mit seinen Postagenturen mangels belastbarer Datenlage noch gar nicht
berücksichtigt. Hinzu kommt, dass für die Briefzusteller der Post AG 
weiterhin ein separater Haustarifvertrag gelten soll und soziale 
Verwerfungen durch ausländische Entsendearbeitnehmer bislang nicht 
nachgewiesen sind.
Die Vorgänge der vergangenen Monate sind in der bisherigen 
deutschen Tariflandschaft beispiellos. Hier wird komplottartig 
versucht, mit Hilfe eines wettbewerbsfeindlichen Tarifvertrages und 
unter missbräuchlicher Instrumentalisierung der Politik das 
auslaufende Postmonopol auf anderem Wege unlauter zu verlängern. Ein 
solches Lohndiktat des Branchenprimus gegenüber neuen Wettbewerbern, 
bei denen es sich häufig um mittelständische Betriebe handelt, kann 
nicht akzeptiert werden. Für die Mehrzahl der Konkurrenten würde der 
vorgesehene Mindestlohn eine kurzfristig mit der vollständigen 
Marktöffnung einschlagende Lohnerhöhung von bis zu 30 Prozent 
bedeuten und überfordert damit deren wirtschaftliche 
Leistungsfähigkeit oder zwingt sie zu Geschäftsaufgabe und 
Marktaustritt. Die Zeche müssten am Ende die Verbraucher zahlen. Denn
weniger Wettbewerb bedeutet schlechtere und teurere Produkte.
Einem solchen Monopolverhinderungs-Vertrag kann und darf die 
Politik nicht die Hand reichen. Alle Branchenvertreter sind nun 
aufgerufen, sich gemeinsam an einen Tisch zu setzen und einen neuen, 
repräsentativen Tarifvertrag, der sich auf originäre Briefzusteller 
beschränkt,  im Konsens zu erarbeiten. Nur dann sind die 
Voraussetzungen der Koalitionsvereinbarung erfüllt. Danach  erst 
sollte der Bundestag die laufende Novelle des Entsendegesetzes 
abschließen und darf der Bundesarbeitsminister einen 
Branchen-Mindestlohn verordnen. Besser noch wäre, wenn alle 
Beteiligten auch im vorliegenden Fall den üblichen Weg zur 
Herstellung einer Allgemeinverbindlichkeit über den Tarifausschuss 
wählen, um die bislang gut funktionierende Tarifautonomie in 
Deutschland nicht weiter zu beschädigen.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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