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Scholz und Schmidt: Belastung für das Verhältnis von Grundgesetz und Europäischem Recht - rascher Reformbedarf zu Artikel 12a

Berlin (ots)

Zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über
den Dienst von Frauen in der Bundeswehr erklären der Vorsitzende des
Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, Professor Dr. Rupert
Scholz MdB, und der Justitiar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andreas
Schmidt (Mülheim) MdB:
Der Europäische Gerichtshof  hat die deutschen Rechtsvorschriften,
Frauen nur im Sanitäts- und Militärmusikwesen der Bundeswehr
einzusetzen, als Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz von
Männern und Frauen in der Europäischen Union gewertet. Er kommt damit
der innerdeutschen Diskussion einer Öffnung der Bundeswehr für Frauen
entgegen.
Allerdings hat der Europäische Gerichtshof seine Kompetenzen
überschritten. Denn Organisation und Struktur der nationalen
Streitkräfte ist keine europäische Angelegenheit. Auch nach dem
Vertrag von Amsterdam ist sie vielmehr in innerstaatlicher Kompetenz
verblieben. Deshalb sollte die Bundesregierung im Rat der
Europäischen Union auf eine Klarstellung drängen, daß die
Gleichbehandlungsrichtlinie der EU nicht auf nationale Streitkräfte
anwendbar ist. Ein solcher Vorstoß dürfte auch von anderen
EU-Mitgliedsstaaten befürwortet werden.
Dessen ungeachtet gibt das heutige Urteil jedoch Anlaß, intensiv
darüber nachzudenken, wie Frauen ein freiwilliger Zugang zu den
Streitkräften ermöglicht werden kann. Die Zugangsberechtigung muß
nach spezifischen Gefährdungslagen abgestuft werden. In einen
direkten Fronteinsatz sollten Frauen nicht geschickt werden. Es gilt
nun, einen Katalog konkreter Verwendungsarten zu erarbeiten.
Dazu bedarf es einer Änderung des Soldatengesetzes und der
Soldatenlaufbahnverordnung. Artikel 12a des Grundgesetzes muß
überprüft werden.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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