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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Gehb/Krings: Union stärkt geistiges Eigentum

Berlin (ots)

Anlässlich der heutigen Verabschiedung des Zweiten
Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der 
Informationsgesellschaft erklären der rechtspolitische Sprecher der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB, und der 
Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für "Geistiges 
Eigentum" im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages, Dr. Günter 
Krings MdB:
Die Urheber in Deutschland gehören zu den klaren Gewinnern der 
Novellierung des Urheberrechts. Gegenüber dem Gesetzentwurf der 
Bundesregierung hat das Parlament viele Änderungen durchsetzen 
können, die sich positiv für die Urheber auswirken werden.
Im Vordergrund steht dabei die Umstellung des Vergütungssystems bei 
Geräten und Speichermedien. Zukünftig sollen die betroffenen 
Hersteller von Geräten und Speichermedien mit den 
Verwertungsgesellschaften die Urheberrechtsvergütung aushandeln.
Bislang ist diese Vergütung für die meisten Geräte und Speichermedien
in einer Anlage zum Urheberrechtsgesetz geregelt, die jetzt nur noch 
für eine Übergangszeit Geltung hat. Ursprünglich vorgesehene 
Klauselregelungen konnten verhindert werden. Diese systemfremden 
Beschränkungen finden sich nun nicht mehr im verabschiedeten 
Gesetzentwurf. Bei den Verhandlungen stehen sich damit die Hersteller
von Geräten und Speichermedien und die Urhebervertreter als 
gleichberechtigte Partner gegenüber.
Allerdings wird die Union das neue Verfahren aufmerksam 
beobachten. Stellt sich heraus, dass eine Lösung auf dem 
Verhandlungswege nicht die erhoffte Wirkung entfaltet, bleibt der Weg
zurück zur gesetzlichen Festsetzung grundsätzlich offen.
Außerdem konnte ein Sonderurheberrecht für Wissenschaft und 
Bildung verhindert werden. Die Wissenschaftsverlage sind Teil des 
Wissenschaftsbetriebes und dürfen daher nicht als kostenloser 
Steinbruch für wissenschaftliche Literatur missbraucht werden. Mit 
den nun gefundenen Regelungen zum elektronischen Kopienversand und 
zur Einrichtung von elektronischen Leseplätzen in Bibliotheken konnte
ein gerechter Interessenausgleich zwischen Verlagen, Bibliotheken und
Nutzern gefunden werden.
Im Entschließungsantrag bringen die Koalitionsfraktionen auch zum 
Ausdruck, dass das Urheberrecht weiterhin in der Diskussion bleibt. 
Die Beschränkung der Privatkopie, das Verbot sog. intelligenter 
Aufnahmesoftware und die bestehende Rechtslage zur Kabelweitersendung
gehören unter anderem auf den Prüfstand.
Für die Union ist der Schutz des Eigentums - des geistigen wie des 
Sacheigentums - auch in Zukunft ein Kernbestand ihres politischen 
Programms. Diese politische Maxime wird uns daher auch bei den 
bevorstehenden Gesetzesprojekten zum Urheberrecht und zum geistigen 
Eigentum insgesamt leiten.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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