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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Brähmig: Beherbergungsbetriebe von steigenden GEZ-Forderungen entlasten

Berlin (ots)

Anlässlich der Diskussion um die steigende
Belastung deutscher Beherbergungsbetriebe durch Rundfunkgebühren 
erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Tourismus der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus Brähmig MdB:
Deutsche Beherbergungsbetriebe sind mit steigenden 
Rundfunkgebühren konfrontiert, die erheblich höher als die ihrer 
Konkurrenz innerhalb der EU liegen. Deshalb haben die Vorsitzenden 
der Arbeitsgruppen von SPD und CDU/CSU die Ministerpräsidenten der 
Bundesländer in einem gemeinsamen Brief aufgefordert, die aktuelle 
Regelung der Gebührenerhebung zu überarbeiten und auf die GEZ 
einzuwirken, die seit dem Jahreswechsel nicht mehr zulässige 
Abmeldung außerhalb der Saison wieder zuzulassen. Ziel ist die 
Schaffung und Sicherstellung einer verständlichen und kalkulierbaren 
Einzugspraxis, die insbesondere für die Existenz von kleinen 
Beherbergungsbetrieben unerlässlich ist.
In keinem anderen Land der Europäischen Union werden 
Beherbergungsbetriebe durch Rundfunkgebühren so stark belastet wie in
Deutschland. Während in sieben Mitgliedstaaten - darunter Belgien, 
Spanien, Portugal und die Niederlande - überhaupt keine 
Rundfunkgebühren erhoben und die Kosten in Österreich bei 263 Euro 
gedeckelt werden, müssen deutsche Hoteliers und Eigentümer von 
Ferienwohnungen für jedes Fernseh- und Radiogerät zahlen.
Die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen 
Rundfunkanstalten (GEZ) hat diese Situation seit Anfang 2007 
zusätzlich verschärft, indem sie die bisher allgemein praktizierte 
mehrmonatige Abmeldung von Geräten in Ferienwohnungen, Hotels, 
Hotelbetriebsteilen und Ferienzimmern seit dem Jahreswechsel nicht 
mehr akzeptiert. Vermieter und Hoteliers müssen also auch dann 
zahlen, wenn ihre Räumlichkeiten außerhalb der Saison leer stehen.
Die GEZ begründet diese neue Verfahrensweise mit dem Verweis auf den 
neuen Rundfunkgebührenstaatsvertrag, der keine Rechtsgrundlage mehr 
für die saisonale An- und Abmeldung von Ferienwohnungen und 
Hotelteilen enthalte. Die dort in § 5 Abs. 2 Nr. 1-3 verankerte 
Regelung, nach der Beherbergungsbetriebe eine pauschale Ermäßigung 
von bis zu 50 Prozent der Rundfunkgebühren zugestanden wird, lässt 
nach Auffassung der GEZ die temporäre oder saisonbedingte Abmeldung 
nicht mehr zu.
Insbesondere Privatvermieter sehen sich dadurch gezwungen, ihren 
Gästen in Zukunft keine Fernseh- und Radiogeräte mehr anzubieten, was
einen enormen Qualitätsverlust darstellen und den Tourismusstandort 
Deutschland nachhaltig schwächen würde. Einige Vermieter überlegen 
sogar ernsthaft, ihren Betrieb auf Grund der GEZ-Forderungen zu 
schließen, da keine Aussicht besteht, diese Mehrkosten durch höhere 
Einnahmen zu kompensieren.
Die Länder, als die für die Erhebung der Rundfunkgebühren 
Verantwortlichen, müssen sich dieser Problematik stellen.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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