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Bernhardt/Fahrenschon: Union begrüßt Förderung von Wagniskapital

Berlin (ots)

Zur Vorlage eines Referentenentwurfs zum
Wagniskapitalbeteiligungengesetz (WKBG) durch das 
Bundesfinanzministerium erklären der finanzpolitische Sprecher der 
CDU/CSU Bundestagsfraktion, Otto Bernhardt MdB, sowie der haushalts- 
und finanzpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen 
Bundestag, Georg Fahrenschon MdB:
Mit der Vorlage eines Referentenentwurfs zur Förderung von 
Wagniskapitalgesellschaften geben wir vor allem jungen Unternehmen im
Forschungs- und Entwicklungsbereich ein bedeutendes Signal. Endlich 
entstehen verlässliche Rahmenbedingungen für eine effiziente 
Förderung gerade von innovativen technologieorientierten Unternehmen,
die derzeit oftmals noch größte Schwierigkeiten bei der Finanzierung 
ihrer Ideen und Produktkonzepte haben. Wir begrüßen daher den Entwurf
der Bundesregierung.
Derzeit kommen gerade die positiven Effekte von 
Beteiligungskapital in Deutschland viel zu kurz. Im Zuge der 
Umsetzung von Basel II orientieren sich die Kreditinstitute zunehmend
an der Bonität der Unternehmen. Für den deutschen Mittelstand, der 
häufig nur eine geringe Eigenkapitalquote vorweist, kann dies zu 
erhöhten Kreditkosten führen. Hier kann und sollte 
Beteiligungskapital in Zukunft einen wichtigen Baustein für eine 
alternative Finanzierung bilden.
Durch den Einsatz der Union konnten die Eckpunkte des BMF zur 
Förderung von Wagniskapital aus dem Mai dieses Jahres noch erheblich 
verbessert werden. Von besonderer Bedeutung ist hierbei, dass der 
sog. Private Equity-Erlass des BMF für den geförderten Bereich 
künftig auf eine gesetzliche Grundlage gestellt wird. Die Branche 
erhält damit diesbezüglich endlich verlässliche Regeln sowie und die 
lange gewünschte und auch nötige Rechtssicherheit. Zudem konnte 
erreicht werden, dass das BMF-Schreiben zur Regelung der 
Umsatzbesteuerung von Beratungsdienstleistungen (sog. Management 
Fees) vom Mai 2007 zurückgenommen wird.
Ein weiterer Erfolg konnte insbesondere bei den 
Abgrenzungskriterien für sog. Wagniskapitalgesellschaften  erreicht 
werden. So soll für das "Zielunternehmen" einer 
Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaft  gelten, dass diese höchstens 
10 Jahre alt und ein Eigenkapital von maximal 20 Millionen Euro 
vorweisen kann. Die zunächst im Eckpunktepapier vorgesehene 
Eigenkapitalsumme von 500.000 Euro konnte so durch die Bemühungen der
Union um das 40fache erhöht und damit marktgerecht ausgestaltet 
werden. Auch zur Förderung von sog. Business Angels konnte die 
Erhöhung des Freibetrages von 9.060 Euro auf 20.000 Euro erreicht 
werden.
Beim Erhalt der Verlustnutzung, dem sog. Mantelkauf, konnten wir 
durchsetzen, dass diese Regelung jetzt auch bei 
Anteilsweiterveräußerung durch die 
Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaft an Dritte gilt, die nicht 
selbst eine Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaft bildet, die sog. 
"Einbeziehung des Nacherwerbs".
Im Endergebnis wird die Umsetzung des Referentenentwurfs zu 
Steuermindereinnahmen in Höhe von 465 Millionen Euro führen. Dies 
sind zukunftsträchtige Investitionen, die den Standort Deutschland 
attraktiver für Wagniskapital werden lassen.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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