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Neue Dimensionen beim Missbrauch des Urheberrechts
Die Abmahn-Industrie macht Kasse

Hannover (ots)

Die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im
Internet ist hierzulande zu einem lukrativen Geschäftsmodell 
geworden. Die Abmahner kassieren bei kleinen Leuten für geringfügige 
Rechtsverstöße ab, die Wurzel des Übels bleibt aber bestehen. 
Begünstigt werden derlei Auswüchse vom deutschen Gesetzgeber, hat das
Computermagazin c't in der aktuellen Ausgabe 1/10 festgestellt.
Verstöße gegen das Urheberrecht lassen sich im Internet 
automatisiert feststellen, angebliche Täter in gerichtlichen 
Massenverfahren schnell ermitteln. Jüngst etwa genehmigte ein Kölner 
Gericht die Abfrage von rund 11.000 Kundennamen bei einem Provider 
auf einen Schlag. Dutzende Rechtsanwaltskanzleien haben sich auf 
Massenabmahnungen von Tauschbörsennutzern spezialisiert. Dabei 
stützen sie sich auf Ermittlungen von externen Dienstleistern. 
Geheime Vertragswerke sichern, dass Anwälte, Privatermittler und 
Rechteinhaber von den Einnahmen profitieren. Die neu entstandene 
Branche wirbt sogar damit, die Verfolgung vermeintlicher 
Urheberrechtsverletzungen könne einem Rechteinhaber höhere Umsätze 
bescheren als der reguläre Verkauf seiner Produkte. Immerhin soll 
jeder Verdächtige 400 bis 600 Euro Gebühren und Schadensersatz 
bezahlen. Angesichts zehntausender Abmahnungen erzielt die 
Abmahnindustrie also enorme Umsätze.
Laut c't mehren sich die Anzeichen, dass die Rechtevertreter dabei
gesetzliche Vorgaben selbst nicht so genau nehmen. Konkret fordern 
Rechtsanwälte Gebühren ein, ohne nachgewiesen zu haben, dass diese 
auch entstanden sind. Sollten Nachweise weiterhin ausbleiben, steht 
der Vorwurf des gewerbsmäßigen Betrugs im Raum. Außerdem sei die 
Rolle der Privatermittler unklar, gab Rechtsanwalt und 
Standesrechtsexperte Dr. Volker Römermann im Interview mit c't  zu 
bedenken. Sie bewegen sich mit ihren Recherchen im juristischen 
Umfeld, derlei Leistungen könne man als Rechtsdienstleistung sehen, 
die aber Nichtjuristen verboten sei.
"Diesem Treiben am Rande der Legalität leistete der Gesetzgeber 
sogar Vorschub", erläutert c't-Redakteur Holger Bleich. Die 
massenhafte Provider-Abfrage von verdächtigten Kunden wurde massiv 
erleichtert. Die gleichzeitig eingeführte Deckelung der Abmahnkosten 
auf 100 Euro greift wegen des schwammigen Gesetzestextes in der 
Praxis nicht. "Zurzeit muss bei den Bürgern zwangsläufig der Eindruck
entstehen, skrupellosen Beutelschneidern gegenüberzustehen", 
resümiert c't-Experte Holger Bleich. "Wie aber soll in einem solchen 
Klima ein Unrechtsbewusstsein für die illegale Weitergabe von 
geschützten Werken entstehen?"
Titelbild c't 1/2010
www.heise-medien.de/presseinfo/bilder/ct/10/ct012010.jpg

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anja.reupke@heise-medien.de

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