VDP - Bundesverband Deutscher Privatschulen e.V.
PM VDP Freie Schulen in Sachsen: Kürzungen verhindern und Vielfalt erhalten
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Freie Schulen in Sachsen: Kürzungen verhindern und Vielfalt erhalten
Berlin, 03. September 2026 – Die im Entwurf des sächsischen Doppelhaushaltes 2027/2028 vorgesehenen Veränderungen bei der Finanzierung freier Schulen stoßen auf deutliche Kritik. Ab August 2027 sollen freie Schulträger auch bei den Sachausgaben einen Eigenanteil von rund zehn Prozent tragen. Zudem sollen die Zuschüsse für neu gegründete Schulen während der dreijährigen Wartefrist künftig um weitere 20 Prozent abgesenkt werden. Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) unterstützt daher die Kampagne „Nicht kaputt machen“ der Landesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände freier Schulträger (LAGSFS) und fordert die Rücknahme der geplanten Kürzungen.
„Als Dachverband deutscher Privatschulverbände stehen wir geschlossen an der Seite der freien Schulen in Sachsen. Die Unterstützung der Kampagne „Nicht kaputt machen“ ist für den VDP deshalb eine zentrale Aufgabe. Wir bündeln die Interessen unsere Mitgliederverbände und setzen uns gemeinsam dafür ein, dass freie Schulen verlässliche Rahmenbedingungen haben und die Vielfalt des Bildungswesens erhalten bleibt“, erklärt Florian Huber, kommissarischer Präsident des Verbandes Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP).
Freie Schulen sind ein fester Bestandteil des Bildungssystems. Sie ergänzen die staatlichen Schulen, bieten Eltern sowie Schülerinnen und Schülern unterschiedliche Bildungswege und sind wichtige Impulsgeber für die pädagogische Weiterentwicklung. „Eine einseitige Belastung der freien Schulen gefährdet diese Vielfalt und schwächt das gesamte Bildungssystem“, betont Ellen Jacob, Bundesgeschäftsführerin des VDP.
Das Grungesetz schützt das Recht zur Errichtung privater Schulen und stellt zugleich sicher, dass eine Sonderung der Schülerinnen und Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird. Damit freie Schulen für Familien unabhängig von ihrer finanziellen Situation zugänglich sind, ist ein angemessener staatlicher Finanzierungsausgleich erforderlich. Sachsen geht mit Artikel 102 der Sächsischen Verfassung bewusst über diese bundesrechtlichen Vorgaben hinaus und verankert die Gleichwertigkeit von Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft ausdrücklich als Verfassungsgrundsatz.
„Wer bei Freien Schulen kürzt, trifft nicht abstrakte Strukturen. Es trifft Schülerinnen und Schüler, Familien, Lehrkräfte und diejenigen, die jeden Tag Verantwortung für gute Bildung übernehmen. Wir appellieren deshalb an die Abgeordneten des Sächsischen Landtages: Bewahren Sie die Vielfalt unserer Bildungslandschaft und machen Sie nicht kaputt, was über Jahrzehnte gemeinsam aufgebaut wurde.“ verdeutlicht Manja Bürger, Vorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände freier Schulträger in Sachsen (LAGSFS).
Der VDP fordert gemeinsam mit den freien Schulträgern in Sachsen, die im Entwurf des sächsischen Doppelhaushaltes 2027/2028 vorgesehenen Kürzungen zurückzunehmen und die Finanzierung der freien Schulen dauerhaft verlässlich auszugestalten. Mit der Unterstützung der Kampagne „Nicht kaputt machen“ macht der VDP deutlich: Die Vielfalt und Gleichwertigkeit der sächsischen Schullandschaft dürfen nicht zur Disposition stehen.
Mit besten Grüßen Lisa Maria Klinkert Referentin Politische Kommunikation
Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft Bundesgeschäftsstelle Kronenstraße 3 10117 Berlin
Bundesgeschäftsführerin: Ellen Jacob AG Berlin-Charlottenburg VR26815B StNr. 27/620/58863
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