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FACC AG

EANS-Hauptversammlung: FACC AG
Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
  einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
  verantwortlich.
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11.06.2019

FACC AG

Zwtl.: mit dem Sitz in Ried i. Innkreis FN 336290w


Zwtl.: EINLADUNG zur 5. ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre (ISIN AT00000FACC2) zur 5.
ordentlichen Hauptversammlung der FACC AG am Dienstag, den 9. Juli 2019, um
10.00 Uhr, in der MESSE RIED, Halle 17/1.Stock - Brucknerstrasse 39 in 4910 Ried
im Innkreis, ein.


Zwtl.: TAGESORDNUNG


  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, des
     Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des gesonderten
     nichtfinanziellen Berichtes, des Corporate-Governance-Berichtes und des vom
     Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2018/19.
  2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes
  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
     Geschäftsjahr 2018/19.
  4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
     das Geschäftsjahr 2018/19.
  5. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
     das Geschäftsjahr 2018/19.
  6. Beschlussfassung über die Änderung von Punkt 26 der Satzung zur Änderung
     des Geschäftsjahres auf das Kalenderjahr.
  7. Beschlussfassung über die (i) Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals
     gegen Bar- und/oder Sacheinlage mit der Ermächtigung des Vorstands mit
     Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre zur Gänze oder
     zum Teil auszuschließen, dieses genehmigte Kapital ersetzt das in der
     Hauptversammlung vom 23.06.2014 beschlossene, und (ii) entsprechende
     Änderung der Satzung im Punkt 4.3.
  8. Beschlussfassung über die (i) Schaffung eines neuen genehmigten bedingten
     Kapitals gegen Bareinlagen mit Zustimmung des Aufsichtsrates, dieses
     genehmigte bedingte Kapital ersetzt das in der Hauptversammlung vom
     23.06.2014 beschlossene, und (ii) entsprechende Änderung der Satzung im
     Punkt 4.4.
  9. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
     (Rumpf)Geschäftsjahr 2019.



Zwtl.: UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG


Folgende Unterlagen werden ab 18. Juni 2019 gemäß § 108 Abs. 3 und 4 AktG zur
Einsicht im Internet unter www.facc.com [http://www.facc.com/]zugänglich gemacht
und werden in der Hauptversammlung aufliegen:

* Jahresabschluss mit Lagebericht,
* Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
* Corporate-Governance-Bericht,
* Gesonderter nichtfinanzieller Bericht
* Bericht des Aufsichtsrats,

jeweils für das Geschäftsjahr 2018/19

* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-9
* Gegenüberstellung der Satzung in den zu ändernden Punkten
* Bericht des Vorstandes gem. § 170 Abs. 2 i. V. m. 153 Abs. 4 AktG zu Top 7
* Bericht des Vorstandes gem. § 159 Abs. 3 AktG zu Top 8
* Text dieser Einberufung
* Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht



Zwtl.: HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 und 118 AktG


Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Dieses Verlangen muss in
Schriftform spätestens am 18. Juni 2019 der Gesellschaft ausschließlich an die
Adresse, 4910 Ried i. Innkreis, Fischerstrasse 9, Abteilung Investor Relations,
Manuel Taverne, zugestellt werden. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss
ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis der
Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien,
die nur zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen, müssen sich auf denselben
Stichtag beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den
Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer
allfälligen Stellungnahme des Vorstandes oder des Aufsichtsrates auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Dieses Verlangen in
Textform muss spätestens am 28. Juni 2019 der Gesellschaft per Post an, 4910
Ried i. Innkreis, Fischerstrasse 9, Abteilung Investor Relations, Manuel
Taverne, oder per E-Mail  investor.relations@facc.com, [tor.relations@facc.com]
wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist, zugehen. Über einen Beschlussvorschlag, der gemäß § 110 Abs.
1 AktG bekannt
gemacht wurde, ist nur dann abzustimmen, wenn er in der Hauptversammlung als
Antrag wiederholt wird. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung
dieses Aktionärsrechts genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage
einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Mehrere Depotbe- stätigungen
über Aktien, die nur zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, müssen sich auf
denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der
Tagesordnung Anträge zu stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen.
Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne der
Einberufung.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Die Auskunftspflicht erstreckt
sich auch auf die Lage des Konzerns sowie der in den Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach
vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder
einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre. Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung
bedürfen, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der
Hauptversammlung per E-Mail an  investor.relations@facc.com
[investor.relations@facc.com]oder schriftlich an die Gesellschaft in 4910 Ried
im Innkreis, Fischerstraße 9, Abteilung Investor Relations, Manuel Taverne,
gestellt werden.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110
und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.facc.com
[http://www.facc.com/]zugänglich.


Zwtl.: NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG


Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 29. Juni
2019 (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur
berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft
nachweist. Es genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag
eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 4.
Juli 2019 an die Anmeldestelle zugehen muss.

Anmeldestelle:
Fax-Nr.: +43(0)1 8900 500 99
E-Mail Adresse:  anmeldung.facc@hauptversammlung.at
[anmeldung.facc@hauptversammlung.at](als eingescannter Anhang; PDF, TIF etc.)

Per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt ISIN  im Text angeben)


Zwtl.: Depotbestätigung gemäß § 10a AktG


Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:


* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
  zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code)
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
  Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien (ISIN AT00000FACC2) des Aktionärs
* Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
* ausdrückliche Angabe, dass sich die Bestätigungen auf den Depotstand 29. Juni
  2019 um 24:00 Uhr MESZ beziehen.


Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen. Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung
bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können
deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer
Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.


Zwtl.: VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE


Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere
Personen bevollmächtigt werden können. Die Vollmacht muss der Gesellschaft
ausschließlich an einer der nach genannten Adressen zugehen:

per Telefax: +43(0)1 8900 500 99
Per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt ISIN  im Text angeben)
Per Post:
FACC AG
Investor Relations Fischer Strasse 9 4910 Ried i. Innkreis
Per E-Mail:  anmeldung.facc@hauptversammlung.at
[anmeldung.facc@hauptversammlung.at](als eingescannter Anhang; PDF, TIF etc.)
Persönlich bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort.

Ein Vollmachtformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf
Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.facc.com [http://www.facc.com/]abrufbar. Sofern die Vollmacht nicht am Tag
der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich übergeben wird, soll die
Vollmacht spätestens am 8 Juli 2019 bis 14 Uhr bei der Gesellschaft einlangen.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht. Hat ein Aktionär seinem depotführenden
Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur
Depotbestätigung auf einem der dafür zugelassenen Wege (siehe oben) die
Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom Interessenverband
für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22/4, 1130 Wien, als unabhängiger
Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der
Hauptversammlung zur Verfügung. Seitens IVA ist vorgesehen, dass Herr Florian
Beckermann bei der Hauptversammlung diese Aktionäre vertreten wird. Für die
Bevollmächtigung von Florian Beckermann ist auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.facc.com [http://www.facc.com/] ein spezielles
Vollmachtsformular abrufbar, welches der Gesellschaft ausschließlich an einer
der oben genannten Adressen (Telefax, E-Mail, Post) für die Übermittlung von
Vollmachten zugehen muss. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten
Kontaktaufnahme mit Herrn Florian Beckermann vom IVA unter Tel. +43 (0) 1
8763343-30, Fax +43 (0) 1 8763343 - 39 oder E-Mail  florian.beckermann@iva.or.at.
[florian.beckermann@iva.or.at]
Der Aktionär hat Herrn Florian Beckermann Weisungen zu erteilen, wie dieser
(oder allenfalls ein von Herrn Florian Beckermann bevollmächtigter Subvertreter)
das Stimmrecht auszuüben hat. Florian Beckermann übt das Stimmrecht
ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne
ausdrückliche Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Bitte beachten Sie, dass der
Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Erhebung von
Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder
von Anträgen entgegennimmt.


Zwtl.: GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE


Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der
Gesellschaft eingeteilt in 45.790.000 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine
Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien
beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung 45.790.000.

Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die
Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden.
Die Aktionäre bzw. ihre Vertreter werden gebeten, zur Überprüfung der Identität
am Eingang zur Hauptversammlung einen amtlichen Lichtbildausweis (Führerschein,
Reisepass, Personalausweis) vorzulegen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist
ab 09.30 Uhr


Zwtl.: Information zum Datenschutz für Aktionäre


Die FACC AG verarbeitet personenbezogene Daten (insbesondere jene gem. § 10a Abs
2 AktG, dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots,
Anzahl der Aktien des Aktionärs, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der
Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des Bevollmächtigten) auf
Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze und dem Aktiengesetz, um den
Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu
ermöglichen.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionären ist für die
Teilnahme von Aktionären und deren Vertretern an der Hauptversammlung zwingend
erforderlich. Für die Verarbeitung ist die FACC AG die verantwortliche Stelle.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Artikel 6 (1) c) Datenschutz-
Grundverordnung.

Die Dienstleister der FACC AG, welche zum Zwecke der Ausrichtung der
Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der FACC AG nur solche
personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten
Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach
Weisung der FACC AG.

Die Daten werden an folgende Kategorien von Empfängern übermittelt:

* Externe Dienstleistungsunternehmen zur Erfüllung des oben angegebenen
  Verarbeitungszwecks (insbesondere Hauptversammlungs-Service, Notar und
  Rechtsberater);
* alle an der Hauptversammlung teilnehmende Personen mit einem gesetzlichen
  Teilnahmerecht im Rahmen des gesetzlich zwingend aufzulegenden
  Teilnehmerverzeichnisses (§ 117 AktG);
* das zuständige Firmenbuchgericht aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung,
  personenbezogene Aktionärsdaten als Teil des notariellen Protokolls zum
  Firmenbuch einzureichen (§ 120 AktG);
* allenfalls Behörden und Gerichte im Rahmen der Marktüberwachung sowie zur
  Klärung und Durchsetzung von Ansprüchen in Einzelfällen.


Jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-,
Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung der
personenbezogenen Daten, sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III
der Datenschutz-Grundverordnung. Die Daten der Aktionäre werden nach Ende der
gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gelöscht. Diese Rechte können Aktionäre
gegenüber der FACC AG unentgeltlich über die E-Mail-Adresse  dataprivacy@facc.com
[dataprivacy@facc.com]oder über die folgenden Kontaktdaten geltend gemacht
werden:

FACC AG
Fischerstraße 9
4910 Ried i. Innkreis

Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei der Datenschutz-
Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 Datenschutz-Grundverordnung zu.

Sie erreichen den betrieblichen Datenschutzkoordinator der FACC AG unter:
FACC AG
Datenschutzkoordinator
Stefan Wilflingseder
Fischerstrasse 9
4910 Ried i. Innkreis
E-Mail:  dataprivacy@facc.com [dataprivacy@facc.com]

Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der Internetseite der FACC AG
https://www.facc.com/data-privacy [http://www.facc.com/data-privacy]zu finden.

Ried i. Innkreis, im Juni 2019

Der Vorstand



Rückfragehinweis:
Investor Relations:
Manuel Taverne
Director Investor Relations
Mobil: 0664/801192819
E-Mail:  m.taverne@facc.com

Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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Emittent:    FACC AG
             Fischerstraße 9
             A-4910 Ried im Innkreis
Telefon:     +43/59/616-0
FAX:         +43/59/616-81000
Email:        office@facc.com
WWW:      www.facc.com
ISIN:        AT00000FACC2
Indizes:     
Börsen:      Wien
Sprache:     Deutsch

Original-Content von: FACC AG, übermittelt durch news aktuell

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