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Sehschärfebestimmung und Brillenverordnung beim Augenarzt weiterhin Kassenleistung Regelung im Sinne der Versicherten

Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der gesetzlichen
Krankenkassen
AOK-Bundesverband, Bonn
BKK Bundesverband, Essen
IKK-Bundesverband, Bergisch Gladbach
Bundesknappschaft, Bochum
See-Krankenkasse, Hamburg
Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel
Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V., Siegburg
AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V., Siegburg
Bergisch Gladbach. Die Spitzenverbände der Krankenkassen weisen
darauf hin, dass sowohl die Sehschärfemessung als auch die
Brillenverordnung bei Augenärzten weiterhin Leistung der
Gesetzlichen Krankenversicherung sind. Diese ärztlichen Leistungen
seien, so die Kassen, wesentlicher Grundbestandteil einer umfas-
senden augenärztlichen Diagnostik. Wichtig für die Versicherten sei
die Gewissheit, dass medizinisch notwendige ärztliche Leistungen auch
weiterhin Bestandteil des Gesetzlichen Leistungskatalogs der
Krankenkassen blieben.
Anders verhalte es sich bei den Augenoptikern. Hier werde die
Sehschärfemessung, bisher mit 3,67 EUR vergütet, nicht mehr durch die
Krankenkassen bezahlt. Denn die Messung beim Optiker sei
ausschließlich als Vorleistung zur Herstellung einer Brille zu sehen.
Da aber der Gesetzgeber die Sehhilfen, außer bei Kindern und schwerst
Sehbehinderten, als Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung
gestrichen habe, dürften, so sei das Gesetz zu verstehen, die
Krankenkassen allen anderen Versicherten auch diese Leistung nicht
mehr bezahlen. Eine Ausnahme ergebe sich nur bei Kindern und schwerst
Sehbehinderten, da sie auch weiterhin Anspruch auf Sehhilfen zu
Lasten der GKV hätten. Die bisher gezahlte Vergütung zeige, dass die
wirtschaftliche Existenz der Optiker nicht an der Leistung
Sehschärfemessung hinge.
ots-Originaltext: IKK Bundesverb. d. Innungskrankenkassen
Digitale Pressemappe: 
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=7359

Kontakt:

IKK Bundesverband
Pressesprecher: Joachim Odenbach
Tel.: (02204) 44-111
Fax: (02204) 44-455
e-mail: joachim.odenbach@bv.ikk.de

Original-Content von: IKK e.V., übermittelt durch news aktuell

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