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Hartz IV zu gering: Stromkosten im Schnitt 158 Euro p. a. über Regelsatz für Energie

Hartz IV zu gering: Stromkosten im Schnitt 158 Euro p. a. über Regelsatz für Energie
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München (ots)

   - Mecklenburg-Vorpommern am stärksten von Kostenlücke betroffen
   - Differenz zw. Strompreis und Regelsatz im Osten 49 Euro p. a. 
     höher als im Westen

Der Hartz-IV-Satz deckt die Stromkosten nicht ab. Selbst die Erhöhung der Bezüge 2018 reicht dafür nicht aus. Empfänger von Hartz IV zahlen durchschnittlich 158 Euro pro Jahr mehr für Strom als der Regelsatz dafür vorsieht.*)

Ein Singlehaushalt zahlt für 2.000 kWh Strom durchschnittlich 690 Euro pro Jahr (Stand: Oktober 2017). Im ALG-II-Regelsatz ist jedoch für Wohnen, Energie und Wohninstandhaltung maximal ein Betrag von 532 Euro vorgesehen.

Hartz-IV-Empfänger in Mecklenburg-Vorpommern zahlen für Strom am meisten drauf

Am stärksten von der Differenz zwischen Strompreis und dem Regelsatz betroffen sind Hartz-IV-Empfänger in Mecklenburg-Vorpommern. Sie zahlen jährlich 237 Euro mehr für Strom als die Regelleistung vorsieht. Am geringsten ist die Lücke in Bremen. Dort beträgt sie trotzdem noch 86 Euro jährlich.

Insgesamt ist die Kostenlücke in den ostdeutschen Bundesländern mit 192 Euro pro Jahr deutlich größer als in den westdeutschen (143 Euro pro Jahr). Ostdeutsche Hartz-IV-Bezieher müssen damit jährlich 49 Euro mehr in anderen Bereichen einsparen als westdeutsche.

*)Die Regelleistung für volljährige Alleinstehende beträgt ab 2018 jährlich 4.992 Euro. Der Hartz-IV-Regelsatz für Wohnen (ohne Miete), Energie und Wohninstandhaltung beträgt 8,36 Prozent (417 Euro p. a.). Bei dezentraler Warmwassererzeugung liegt der Mehrbedarf bei 2,3 Prozent (115 Euro p. a.). Quelle: http://www.hartziv.org/, aufgerufen am 06.12.2017; durchschnittlicher Jahresverbrauch eines Singlehaushalts: 2.000 kWh.

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Pressekontakt:


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Daniel Friedheim, Director Public Relations, Tel. +49 89 2000 47
1170, daniel.friedheim@check24.de

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