Alle Storys
Folgen
Keine Story von HUK-COBURG mehr verpassen.

HUK-COBURG

Vorsicht vor dem Feuerteufel am Grill

Coburg (ots)

Laue Sommernächte sind ideal, um eine Grillparty zu
veranstalten. Doch aufgepasst: Rund 4.000 Unfälle jährlich belegen,
dass das heiße Vergnügen nicht ungefährlich ist. Wer kommt für den
Schaden auf, wenn der Feuerteufel zugeschlagen hat? Die HUK-COBURG
Versicherungsgruppe gibt wichtige Hinweise, welche Versicherung im
Schadenfall greift.
Hausratversicherung
   Geraten durch ein Grillfeuer versehentlich die Gartenmöbel in
Brand, so ist dies ein Fall für die Hausratversicherung. Hier sind
alle Gegenstände, die zum Haushalt gehören, gegen ein Feuer
finanziell abgesichert. Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn
außerhalb des eigenen Grundstücks, beispielsweise auf einem
Campingplatz, gegrillt wird. Springt ein Funke auf die mitgebrachten
Utensilien über und sie fangen Feuer, dann greift die
Außenversicherung der Hausratversicherung.
Haftpflichtversicherung
   Werden durch eine Unvorsichtigkeit sogar Dritte verletzt, dann
greift die eigene Haftpflichtversicherung. Diese kann bei
Schadenersatzforderungen aus Personen-, Sach- oder Vermögensschäden
in Anspruch genommen werden. Dazu gehören beispielsweise
Krankenhausaufenthalt, Schmerzensgeld oder Verdienstausfall.
Private Unfallversicherung
   Eine private Unfallversicherung hilft dann weiter, wenn man bei
einem Brand selbst verletzt wird und einen dauerhaften körperlichen
Schaden davonträgt. Je nach vereinbarter Leistung erhält man aus
dieser Versicherung eine Einmalzahlung.
Am besten ist es jedoch, den Feuerteufel gar nicht erst zum Zuge
kommen zu lassen.
HUK-COBURG
Pressestelle
Bahnhofsplatz
96444 Coburg
Tel: 09561 96-2080/81/82/83
Fax: 09561 96-3680 
presse@huk-coburg.de
http://www.huk.de
Leitung: Alois Schnitzer

Original-Content von: HUK-COBURG, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: HUK-COBURG
Weitere Storys: HUK-COBURG
  • 08.06.2005 – 16:17

    HUK-COBURG-Krankenversicherung: Abmahnung gegen Makler-„Rating"

    Coburg (ots) - Die HUK-COBURG-Krankenversicherung lässt dem Versicherungsmakler und Inhaber der Firma PremiumRating, Claus-Dieter Gorr, die Behauptung untersagen, ihre Tarife A, SE und Z100 für die ambulante, die stationäre und die Zahn-Behandlung seinen nicht empfehlenswert. Sollte Gorr die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgeben, wird die HUK-COBRG-Krankenversicherung gerichtliche Schritte gegen den ...