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Oberbank AG

EANS-Adhoc: Oberbank AG
Oberbank AG beschließt Kapitalerhöhung

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  Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR durch euro
  adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der
  Emittent verantwortlich.
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Kapitalmaßnahmen/Oberbank AG beschließt Kapitalerhöhung
26.09.2016


Linz, 26.9.2016 - Im November 2016 wird die Oberbank AG eine Kapitalerhöhung
durchführen, um das Kernkapital nachhaltig zu stärken und das weitere Wachstum
im Kerngeschäft zu forcieren. Veränderung einer bereits offengelegten ad-hoc
Meldung: Erhöhung des Angebotsvolumen.

Der Vorstand der Oberbank AG hat mit Genehmigung des Aufsichtsrats am heutigen
Tag eine Erhöhung des Grundkapitals von EUR 96.711.300 auf bis zu EUR
105.921.900 durch Ausgabe von bis zu 3.070.200 neuen, auf Inhaber lautende
Stamm-Stückaktien ("Junge Aktien") beschlossen. 

Aufgrund der positiven Resonanz auf die ad-hoc Meldung vom 22.8.2016, mit der
die Oberbank Überlegungen bekanntgegeben hat, eine Kapitalerhöhung des
Grundkapitals auf bis zu 103 Mio. EUR durchzuführen, hat der Vorstand der
Oberbank AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats heute beschlossen, die
Kapitalerhöhung in einem höheren Volumen (bis zu einem Grundkapital von EUR
105.921.900) durchzuführen als in der ad-hoc Meldung vom 22.8.2016
bekanntgegeben.

Die Bezugs- und Angebotspreisspanne wird mit EUR 45,- bis EUR 70,- je junger
Aktie festgelegt. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre (Stamm-Stückaktien
und Vorzugs-Stückaktien) wird gewahrt.
 
Die Bezugsfrist beginnt voraussichtlich am oder um den 14.November 2016 und
endet voraussichtlich am oder um den 28.November 2016.
 
Die nicht über Bezugsrechte erworbenen Jungen Aktien werden in einem
öffentlichen Angebot privaten und institutionellen Investoren in Österreich und
Deutschland angeboten ("Folgeangebot"). Die Angebotsfrist für das Folgeangebot
startet voraussichtlich ebenso am oder um den 14.November 2016 und endet
voraussichtlich am oder um den 30.November 2016.
 
Die Festlegung des endgültigen Bezugs- und Angebotspreises für die jungen Aktien
innerhalb der Bezugs- und Angebotspreisspanne sowie des Bezugsverhältnisses
bleibt einer weiteren Beschlussfassung der Organe der Oberbank vorbehalten.

Die Zulassung der Bezugsrechte zum Börsehandel an der Wiener Börse kann
beantragt werden.
 
Die Jungen Aktien verfügen über volle Dividendenberechtigung für das laufende
Geschäftsjahr 2016.


Disclaimer: Bei dieser Mitteilung handelt es sich weder um ein Anbot noch eine
Aufforderung zum Kauf oder Verkauf der hier erwähnten Aktien. Ein allfälliges
Angebot wird auf Grundlage eines nach Maßgabe des österreichischen
Kapitalmarktgesetzes (KMG) erstellten, von der Finanzmarktaufsicht gebilligten
und veröffentlichten Prospekts erfolgen.


Rückfragehinweis:
Oberbank AG, Abteilung Sekretariat
Mag. Andreas Pachinger, Tel. 0043 / 732 / 7802 - 37460 
andreas.pachinger@oberbank.at

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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