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PC, Internet und Telefon clever nutzen: Steuern sparen mit IT

München (ots)

Arbeitnehmer, die ihren privat angeschafften
Computer und andere IT-Geräte auch für die Arbeit nutzen, können die 
Kosten von der Steuer absetzen. Welche Voraussetzungen gelten und 
worauf Verbraucher bei ihrer Steuererklärung zu achten haben, erklärt
die IT-Handelszeitschrift ChannelPartner (Ausgabe 23/2007) in ihrer 
aktuellen Ausgabe.
Für die Finanzämter ist dabei der prozentuale Anteil der 
beruflichen Nutzung privat angeschaffter IT-Geräte maßgeblich. Für 
den Nachweis ist es sinnvoll, eine schriftliche Bestätigung des 
Arbeitgebers einzureichen oder drei Monate lang die Nutzung des 
Computers aufzuzeichnen. Ist ein solcher Nachweis nicht möglich, 
gehen die Finanzämter von einer Aufteilung von 50 zu 50 
(beruflich/privat) aus. Allerdings können Anwender die 
Anschaffungskosten für PC, Drucker, Monitor oder auch Modem nicht auf
einen Schlag steuerlich geltend machen, sondern müssen diese über 
drei Jahre verteilen. Darüber hinaus sind auch Verbrauchsmaterialien,
wie etwa Toner, Papier oder Software, bis zu einem Kaufpreis von 410 
Euro abzugsfähig.
Analog zum Hardware-Kauf können Steuerzahler die Kosten für 
berufliche Telefongespräche oder für den Internetzugang absetzen. Das
Finanzamt erkennt 20 Prozent der Telekommunikationsaufwendungen, 
höchstens jedoch 20 Euro, pauschal als Werbungskosten an. Wer höhere 
Aufwendungen absetzen will, sollte mindestens drei Monate den 
Gebrauch aufzeichnen. In diesem Fall empfiehlt sich ein 
Einzelverbindungsnachweis, so ChannelPartner.
Aufwendungen eines Arbeitnehmers für Computerkurse und 
Software-Schulungen werden vom Finanzamt in voller Höhe als 
Werbungskosten anerkannt. Voraussetzung ist jedoch, dass eine solche 
Weiterbildung mit der beruflichen Tätigkeit im Zusammenhang steht und
die erworbenen Kenntnisse auch im Beruf eingesetzt werden. Als 
Nachweis sollte der Kursteilnehmer deshalb in jedem Fall eine 
Teilnahmebestätigung oder besser noch eine Erklärung des 
Arbeitgebers, die den beruflichen Anlass der Schulung deutlich macht,
beim Finanzamt einreichen.
Für redaktionelle Rückfragen:
Christian Meyer, Chefredaktion ChannelPartner,
Tel. 089/360 86-396,
E-Mail:  cmeyer@channelpartner.de
www.channelpartner.de

Original-Content von: IDG ChannelPartner, übermittelt durch news aktuell

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