Bank für Tirol und Vorarlberg AG
EANS-Kapitalmarktinformation: Bank für Tirol und Vorarlberg AG
Erwerb und/oder Veräußerung eigener Aktien gemäß § 119 Abs. 9 BörseG
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Sonstige Kapitalmarktinformationen übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
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Veröffentlichung des Beschlusses, von Rückkaufermächtigungen Gebrauch zu machen
und Veröffentlichung des Rückkaufprogramms der Bank für Tirol und Vorarlberg
Aktiengesellschaft (BTV)
Veröffentlichung gemäß § 119 Abs. 7 und 9 BörseG 2018 iVm §§ 2, 4 und 5
VeröffentlichungsV 2018
Der Vorstand der BTV hat am 05.07.2021 beschlossen, von der in der
Hauptversammlung vom 10.06.2020 erteilten Ermächtigung zum Aktienrückkauf für
ein Angebot dieser Aktien für Vorstandsvergütungen in Aktien gem. § 39b BWG
Gebrauch zu machen und beschließt weiters ein Programm zum Rückkauf eigener
Aktien entsprechend dem folgenden Rückkaufprogramm; dieser Beschluss sowie das
Rückkaufprogramm werden hiermit gemäß § 65 Abs 1a AktG iVm § 119 Abs. 7 und 9
BörseG 2018 und gemäß §§ 4 und 5 der VeröffentlichungsV 2018 veröffentlicht:
1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung ist der 10.06.2020.
2. Die Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte am
10.06.2020 gemäß § 2 VeröffentlichungsV 2018 iVm § 119 Abs. 7 BörseG 2018
über ein Informationsverbreitungssystem mit europaweiter Verbreitung (euro
adhoc) und auf der Internetseite der BTV www.btv.at.
3. Beginn des Rückkaufprogrammes: am 08.07.2021; voraussichtliche Dauer bis
19.07.2021.
4. Das Rückkaufprogramm bezieht sich auf die auf Inhaber lautenden Stammaktien
der BTV (ISIN: AT0000625504).
5. Beabsichtigt ist der Rückerwerb von bis zu 4.000 Stück Stammaktien der BTV,
das entspricht einem Anteil am gesamten Grundkapital von ca. 0,012 %.
6. Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den Durchschnitt
der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die
Stammaktien der BTV an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen um
nicht mehr als 20% unterschreiten, der höchste beim Rückerwerb zu leistende
Gegenwert darf den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten
amtlichen Einheitskurse für die Stammaktien der BTV an den dem Erwerb
vorausgehenden drei Börsetagen um nicht mehr als 20% übersteigen.
7. Die Rückkäufe erfolgen über die Börse und/oder unter Beachtung der
aktienrechtlichen Beschränkungen auch außerhalb der Börse. Zweck der
Rückkäufe ist, diese Aktien für die Vorstandsvergütung (variabler Anteil
der Vorstandsvergütung gem. § 39b BWG in Aktien) zu verwenden. Der Vorstand
behält sich vor, die zurückgekauften Aktien auch für Vorstandsvergütungen
gem. § 39b BWG in Folgejahren zu verwenden.
8. Allfällige Auswirkungen auf die Börsezulassung: Keine
9. Die BTV beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6 und 7 der
VeröffentlichungsV 2018 im Internet über die Homepage der BTV, www.btv.at,
zu erfüllen.
Rückfragehinweis:
Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft, Bereich Recht und
Beteiligungen, Dr. Stefan Heidinger, +43-505333-1500, stefan.heidinger@btv.at
Ende der Mitteilung euro adhoc
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