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ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände

Aut idem - Substitution ab 23. Februar erlaubt

Eschborn (ots) Ab Samstag (23.2.) werden die Apotheker stärker als
bisher in die Auswahl von Arzneimitteln eingeschaltet. Mit diesem Tag
tritt das Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz (AABG) in Kraft, in
dem auch die so genannte aut-idem-Regelung verankert ist. Hans Günter
Friese, Präsident der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher
Apothekerverbände, begrüßte diese neue Regelung, mit der nach
Berechnungen des Bundesgesundheitsministeriums Einsparungen von rund
250 Millionen Euro erzielt werden können. "Sie ist ein Beweis dafür,
wie sinnvoll es ist, wenn Ärzte und Apotheker noch enger zum Nutzen
des Patienten zusammenarbeiten. Hier werden bei gleichbleibender
Qualität Kosten gespart, die beispielsweise für den vermehrten
Einsatz innovativer Arzneimittel genutzt werden können.".
Friese stellte klar, dass auch mit der aut-idem-Regelung die
Therapiehoheit des Arztes in jedem Fall erhalten bliebe. Auch in
Zukunft entscheide allein der Arzt über den Wirkstoff, dessen
Dosierung, die Darreichungsform und die Packungsgröße. Und wie bisher
hafte der Hersteller für die Qualität des ausgewählten Generikums.
Aufgabe des Apothekers sei es, aus der Vielzahl der möglichen
Generika, möglichst preisgünstige herauszusuchen. "Und dies nutzt
wiederum der Gemeinschaft aller Versicherten," meinte Friese. Für den
einzelnen Patienten habe dies den Vorteil, dass der Apotheker nahezu
immer das ärztliche Rezept sofort beliefern könne. Das erspare dem
Patienten langwierige Wege, ohne dass er einen Nachteil seiner
Therapie in Kauf nehmen müsse. Wichtig sei auch, dass der Arzt in
jedem einzelnen Fall die Substitution durch den Apotheker
ausschließen kann. Dies sei im Sinne der ärztlichen Therapiehoheit
unverzichtbar.
Die aut-idem-Substitution wird bereits seit Jahren im Nacht- und
Notdienst problemlos praktiziert. Der Gesetzgeber nutzt nun die
Fachkompetenz des Apothekers auch verstärkt im regulären
Apothekenbetrieb. In vielen anderen europäischen Ländern, so z.B. in
den Niederlanden, der Schweiz und Frankreich sucht der Apotheker das
Medikament nach Vorgaben des Arztes ebenfalls aus.

Rückfragen bitte an:

Elmar Esser
Telefon: 06196/928182

Original-Content von: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände, übermittelt durch news aktuell

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