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ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände

Sonntagsverkäufe auch für Apotheken

Eschborn (ots)

Apotheker dürfen sich ab sofort auch an
regionalen verkaufsoffenen Sonntagen beteiligen. Dies entschied heute
das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Mit einer
Verfassungsbeschwerde hatte sich eine Apothekerin gegen das
letztinstanzliche Urteil des Landesberufsgerichts für Apotheker in
Karlsruhe gewandt, mit dem sie zu einer Geldbuße von DM 1000.-
verurteilt worden war. Das Gericht hatte ihr vorgeworfen, ihre
Apotheke unter Verstoß gegen das Ladenschlussgesetz an einem
verkaufsoffenen Sonntag geöffnet zu haben. Aus gesundheitspolitischen
Gründen, zum Schutz der Mitarbeiter in Apotheken und des Systems der
Dienstbereitschaft von Apotheken rund um die Uhr hatte der
Gesetzgeber die Öffnung nicht zur Dienstbereitschaft eingeteilter
Apotheken an verkaufsoffenen Sonntagen verboten.
Mit der vorliegenden Entscheidung wird das
Bundesverfassungsgericht dem Wandel der Zeit gerecht. Schon seit
längerem ist es den Bürgern kaum noch vermittelbar, warum Apotheken
geschlossen bleiben, während der gesamte Einzelhandel seine Geschäfte
öffnet.
Nicht selten wurde in Unkenntnis über die Rechtslage unterstellt,
Apotheker hätten es wohl nicht nötig, sich an verkaufsoffenen
Sonntagen zu beteiligen, so Herman S. Keller, Vorsitzender des
Deutschen Apothekerverbandes e.V. Mehrheitlich, so Keller, habe die
Apothekerschaft daher eine Liberalisierung gefordert, die es den
Apothekeninhabern ermögliche selbst zu entscheiden, ob sie die
Apotheke auch zu diesen Anlässen öffne.
Aufgabe der für die Einteilung der Apotheken zur
Dienstbereitschaft zuständigen Stellen werde es sein, durch
intelligente Dienstbereitschaftspläne Härten für Kollegen zu
vermeiden, deren pflichtgemäß dienstbereite Apotheke an solchen Tagen
womöglich weniger in Anspruch genommen werde, als die zusätzlich
geöffneten Innenstadt-Apotheken.
Anke Grosse-Lohmann
Presse-Assistenz
ABDA - Bundesvereinigung  Deutscher Apothekerverbände
Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Tel: 0 61 96 / 9 28 - 1 82
Fax: 0 61 96 / 9 28 - 1 83
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